Details zur Stichprobe für die Bundesländer
Die Bundesländer wählten eine Kombination aus einer Zufallsauswahl und einer gerichteten Stichprobenziehung
Die meisten Bundesländer wählten eine bis vier Websites oder Apps gezielt für das Monitoring aus und wählten Websites so aus, dass alle Verwaltungsebenen berücksichtigt wurden.
In Tirol wurden vor dem ersten Monitoringzeitraum (2021) Betroffene involviert, indem Selbstvertretungsorganisationen gebeten wurden, Webauftritte zur Prüfung vorzuschlagen. Auf diese Weise wurden Meldungen von ÖZIV Landesverband Tirol (externer Link), SLI Selbstbestimmt Leben Innsbruck (externer Link), Tiroler Monitoringausschuss (externer Link), Gehörlosenverband Tirol (externer Link) und BSVT Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol (externer Link) gesammelt. Der Pool an Websites, der in dieser Erhebung zustande gekommen ist, wurde auch für die Stichprobenziehung 2022, 2023 und 2024 berücksichtigt.
In Wien wird neben der Zufallsauswahl zusätzlich mit einer internen Prüfgruppe gearbeitet, um eine gute Streuung der Themeninhalte, die besonders für Menschen mit Behinderungen von Interesse sind, zu erzielen.