Auswertung Barrierefreiheitserklärungen
Detailergebnisse zu den Barrierefreiheitserklärungen der überprüften Websites und Apps
Alle Websites und Apps, die unter die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie fallen, benötigen eine Barrierefreiheitserklärung. In der Erklärung wird unter anderem angegeben, ob die jeweiligen digitalen Angebote die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen und ob es Inhalte oder Elemente gibt, die (noch) nicht barrierefrei sind. Auf www.digitalbarrierefrei.at (externer Link) gibt es alle relevanten Informationen zur Barrierefreiheitserklärung (externer Link) zum Nachlesen.
Im Rahmen des Monitorings haben wir einige Daten in Zusammenhang mit den Barrierefreiheitserklärungen erhoben und ausgewertet. Bei der Erhebung der Barrierefreiheitserklärungen wurde deutlich, dass nicht alle Erklärungen aktuell sind. Barrierefreiheitserklärungen sind lebende Dokumente und müssen zumindest einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Das Datum der letzten Überprüfung wird in der Barrierefreiheitserklärung angegeben.
Anteil der Barrierefreiheitserklärungen
- Monitoringzeitraum 2022:
- 55 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
- 45 % haben keine Barrierefreiheitserklärung
- Monitoringzeitraum 2023:
- 51 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
- 49 % haben keine Barrierefreiheitserklärung
- Monitoringzeitraum 2024:
- 57 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
- 43 % haben keine Barrierefreiheitserklärung
Feedbackmechanismus
In der Barrierefreiheitserklärung muss ein sogenannter Feedbackmechanismus vorhanden sein – eine Kontaktmöglichkeit in der Einrichtung selbst, an die sich Nutzer:innen wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen. Fast alle Barrierefreiheitserklärungen erfüllen diese Anforderung und haben einen Feedbackmechanismus angegeben:
- Monitoringzeitraum 2022:
- 96 % der Barrierefreiheitserklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
- 4 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben
- Monitoringzeitraum 2023:
- 98 % der Barrierefreiheitserklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
- 2 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben
- Monitoringzeitraum 2024:
- 97 % der Barrierefreiheitserklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
- 3 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben
Unverhältnismäßige Belastung
In der Barrierefreiheitserklärung muss angegeben werden, wenn einzelne Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht beseitigt werden konnten. Häufig ist hier beispielsweise angeführt, dass für Videos, die über YouTube gehostet werden, keine Audiodeskription bereitgestellt werden könne. Ebenfalls wird häufig genannt, dass ältere (PDF-)Dokumente nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden könnten.
- Monitoringzeitraum 2022:
- 44 % der Barrierefreiheitserklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
- 56 % geben keine unverhältnismäßige Belastung an
- Monitoringzeitraum 2023:
- 56 % der Barrierefreiheitserklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
- 44 % geben keine unverhältnismäßige Belastung an
- Monitoringzeitraum 2024:
- 40 % der Barrierefreiheitserklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
- 60 % geben keine unverhältnismäßige Belastung an
Konformitäts-Status aus den Barrierefreiheitserklärungen
Ein Abschnitt in der Barrierefreiheitserklärung beschreibt, ob die jeweilige Website oder App vollständig, teilweise oder nicht mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar ist. Es handelt sich dabei um eine Aussage, die von den Betreiber:innen der Website bzw. App getätigt wird.
„Vollständig vereinbar“ bedeutet: alle Barrierefreiheitskriterien sind ausnahmslos erfüllt. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien erfüllt sind. „Nicht vereinbar“ heißt, dass mehr als die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien nicht erfüllt sind.
Monitoringzeitraum
Tabelle: Konformitäts-Status aus den Barrierefreiheitserklärungen 2022
Vereinbarkeit | Anteil |
---|---|
Vollständig vereinbar | 7 % |
Teilweise vereinbar | 66 % |
Nicht vereinbar | 2 % |
Nicht angegeben | 25 % |
Ein Großteil (66 %) gibt an, teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar zu sein. Als vollständig vereinbar bezeichnen sich 7 % der Websites bzw. Apps. Für nicht vereinbar mit den Barrierefreiheitsanforderungen halten sich 2 %.
Tabelle: Konformitäts-Status aus den Barrierefreiheitserklärungen 2023
Vereinbarkeit | Anteil |
---|---|
Vollständig vereinbar | 6 % |
Teilweise vereinbar | 74 % |
Nicht vereinbar | 1 % |
Nicht angegeben | 20 % |
Ein Großteil (74 %) gibt an, teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar zu sein. Als vollständig vereinbar bezeichnen sich rund 6 % der Websites bzw. Apps. Für nicht vereinbar mit den Barrierefreiheitsanforderungen halten sich rund 1 %.
Tabelle: Konformitäts-Status aus den Barrierefreiheitserklärungen
Vereinbarkeit | Anteil |
---|---|
Vollständig vereinbar | 12 % |
Teilweise vereinbar | 65 % |
Nicht vereinbar | 0 % |
Nicht angegeben | 23 % |
Ein Großteil (65 %) gibt an, teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar zu sein. Als vollständig vereinbar bezeichnen sich rund 12 % der Websites bzw. Apps. Keine Website oder App gibt an, nicht mit den Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar zu sein.