Auswertung Barriere­freiheits­erklärungen

Detailergebnisse zu den Barriere­freiheits­erklärungen der überprüften Websites und Apps

Alle Websites und Apps, die unter die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie fallen, benötigen eine Barrierefreiheitserklärung. In der Erklärung wird unter anderem angegeben, ob die jeweiligen digitalen Angebote die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen und ob es Inhalte oder Elemente gibt, die (noch) nicht barrierefrei sind. Auf www.digitalbarrierefrei.at (externer Link) gibt es alle relevanten Informationen zur Barriere­freiheits­erklärung (externer Link) zum Nachlesen.

Im Rahmen des Monitorings haben wir einige Daten in Zusammenhang mit den Barriere­freiheits­erklärungen erhoben und ausgewertet. Bei der Erhebung der Barrierefreiheitserklärungen wurde deutlich, dass nicht alle Erklärungen aktuell sind. Barriere­freiheits­erklärungen sind lebende Dokumente und müssen zumindest einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Das Datum der letzten Überprüfung wird in der Barriere­freiheits­erklärung angegeben.

Anteil der Barriere­freiheits­erklärungen

  • Monitoringzeitraum 2022:
    • 55 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
    • 45 % haben keine Barrierefreiheitserklärung
  • Monitoringzeitraum 2023:
    • 51 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
    • 49 % haben keine Barrierefreiheitserklärung
  • Monitoringzeitraum 2024:
    • 57 % der Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung
    • 43 % haben keine Barrierefreiheitserklärung

Feedback­mechanismus

In der Barriere­freiheits­erklärung muss ein sogenannter Feedback­mechanismus vorhanden sein – eine Kontaktmöglichkeit in der Einrichtung selbst, an die sich Nutzer:innen wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen. Fast alle Barriere­freiheits­erklärungen erfüllen diese Anforderung und haben einen Feedback­mechanismus angegeben:

  • Monitoringzeitraum 2022:
    • 96 % der Barrierefreiheits­erklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
    • 4 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben
  • Monitoringzeitraum 2023:
    • 98 % der Barrierefreiheits­erklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
    • 2 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben
  • Monitoringzeitraum 2024:
    • 97 % der Barrierefreiheits­erklärungen haben einen Feedback-Kontakt angegeben
    • 3 % haben keinen Feedback-Kontakt angegeben

Unverhältnis­mäßige Belastung

In der Barriere­freiheitserklärung muss angegeben werden, wenn einzelne Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht beseitigt werden konnten. Häufig ist hier beispielsweise angeführt, dass für Videos, die über YouTube gehostet werden, keine Audio­deskription bereitgestellt werden könne. Ebenfalls wird häufig genannt, dass ältere (PDF-)Dokumente nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden könnten.

  • Monitoringzeitraum 2022:
    • 44 % der Barrierefreiheits­erklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
    • 56 % geben keine unverhältnis­mäßige Belastung an
  • Monitoringzeitraum 2023:
    • 56 % der Barrierefreiheits­erklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
    • 44 % geben keine unverhältnis­mäßige Belastung an
  • Monitoringzeitraum 2024:
    • 40 % der Barrierefreiheits­erklärungen geben unverhältnismäßige Belastung an
    • 60 % geben keine unverhältnis­mäßige Belastung an

Konformitäts-Status aus den Barriere­freiheits­erklärungen

Ein Abschnitt in der Barrierefreiheits­erklärung beschreibt, ob die jeweilige Website oder App vollständig, teilweise oder nicht mit den Barrierefreiheits­anforderungen vereinbar ist. Es handelt sich dabei um eine Aussage, die von den Betreiber:innen der Website bzw. App getätigt wird.

„Vollständig vereinbar“ bedeutet: alle Barrierefreiheits­kriterien sind ausnahmslos erfüllt. „Teilweise vereinbar“ bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Barrierefreiheits­kriterien erfüllt sind. „Nicht vereinbar“ heißt, dass mehr als die Hälfte der Barrierefreiheits­kriterien nicht erfüllt sind.

Monitoringzeitraum

Balkendiagramm Konformitäts-Status aus den Barriere­freiheits­erklärungen 2022, siehe Tabelle darunter

Tabelle: Konformitäts-Status aus den Barriere­freiheits­erklärungen 2022

Vereinbarkeit Anteil
Vollständig vereinbar 7 %
Teilweise vereinbar 66 %
Nicht vereinbar 2 %
Nicht angegeben 25 %

Ein Großteil (66 %) gibt an, teilweise mit den Barriere­freiheits­anforderungen vereinbar zu sein. Als vollständig vereinbar bezeichnen sich 7 % der Websites bzw. Apps. Für nicht vereinbar mit den Barriere­freiheits­anforderungen halten sich 2 %.

https://monitoringbericht2024.digitalbarrierefrei.at/ergebnisse/barrierefreiheitserklaerungen