Qualitative Auswertungen
Barrierefreiheitskriterien, die bei Websites und Apps insgesamt besonders häufig nicht erfüllt wurden, welche Fehler das sind, warum sie als Barrieren eingestuft werden und wie sie behoben werden können
Die am häufigsten nicht erfüllten Kriterien
Aus den quantitativen Auswertungen zu den einzelnen WCAG-Kriterien geht hervor, welche Kriterien besonders häufig erfüllt beziehungsweise nicht erfüllt werden. Über alle Monitoringzeiträume hinweg gibt es 4 Kriterien, die jedes Mal unter den am häufigsten nicht erfüllten sind:
- Info und Beziehungen (WCAG-Kriterium 1.3.1)
- Nicht-Text-Inhalt (WCAG-Kriterium 1.1.1)
- Name, Rolle, Wert (WCAG-Kriterium 4.1.2)
- Kontraste von Texten (WCAG-Kriterium 1.4.3)
Welche Kriterien seit dem ersten Monitoringzeitraum 2020/2021 als besonders häufig nicht erfüllt identifiziert wurden, ist auf der Seite „Die häufigsten Fehler“ auf digitalbarrierefrei.at (externer Link) beschrieben.
Monitoringzeitraum
Im Monitoringzeitraum 2022 wurden für Websites und Apps folgende fünf Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert – diese sind durchschnittlich auf mindestens 90 % der Websites und Apps nicht erfüllt.
Hinweis: Die Darstellung konzentriert sich auf die häufigsten Barrierefreiheits-Issues – die einzelnen Kriterien werden daher nicht zur Gänze beschrieben. Die weiterführenden Links sind reine Zusatzinformation und stehen nicht in Zusammenhang mit den von der FFG durchgeführten Barrierefreiheits-Checks.
Info und Beziehungen (WCAG-Kriterium 1.3.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Informationen und Strukturen auf Websites beziehungsweise Beziehungen zwischen Elementen auf Websites sollen nicht nur visuell verständlich sein, sondern auch programmatisch richtig ausgezeichnet werden und bestimmt werden können. Die wichtigsten Aspekte hier sind:
- Die Überschriften-Hierarchie soll richtig ausgezeichnet werden: Die Website soll nicht nur visuell strukturiert und mit CSS visuell hierarchisiert werden, sondern die HTML-Überschriften-Ebenen (h1 bis h6) sollen entsprechend und korrekt verwendet werden.
- Ähnliche/gleichrangige Element, die visuell einer Liste ähneln, sollen auch programmatisch als Listen ausgezeichnet werden, als unordered lists (ul) oder als ordered lists (ol), sowie die Listen-Elemente darin (li). Dies gilt sowohl für vertikal angeordnete Elemente als auch für horizontal angeordnete Elemente (kommt z. B. häufig in Navigationsleisten vor).
- Tabellen sollen auch programmatisch als solche ausgezeichnet werden. Wichtig ist hier die Verwendung von Table-Headers (th), sowohl horizontal als auch vertikal. Komplexere Tabellen können auch mittels scope- und header-Attributen umgesetzt werden. Allerdings sollte hier überlegt werden, ob die Aufteilung einer komplexen Tabelle auf mehrere einfachere Tabellen nicht sinnvoller wäre.
- Formularelemente sollen entweder direkt beschriftet oder mit einem Label korrekt verknüpft sein (siehe dazu auch Kriterium 4.1.2).
- Regionen der Website sollen ausgezeichnet werden, entweder mit den entsprechenden HTML5-Tags oder mit dem role-Attribut.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind auf eine richtige programmatische Auszeichnung der Website und ihrer Elemente angewiesen, um die Website und ihre Inhalte nachvollziehen zu können. Ist die Überschriften-Struktur nicht richtig ausgezeichnet, ist der Aufbau und die Gliederung einer Website kaum verständlich. Gleiches gilt für Listen. Sind Tabellen nicht richtig ausgezeichnet und Eingabefelder oder Steuerelemente nicht richtig beschriftet, sind diese de facto unzugänglich.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Überschriften-Hierarchie ist nicht korrekt aufgebaut oder fehlt:
Generell soll die programmatisch bestimmbare Überschriften-Hierarchie (h1 bis h6) der visuellen und logischen entsprechen. Die Hauptüberschrift (h1) sollte dem Seitentitel entsprechen, alle anderen Überschriften (h2 bis h6) den visuellen und logischen Aufbau der Website reflektieren. Keine Überschriften-Ebenen dürfen ausgelassen werden. Gleichrangige Überschriften sollen mit der gleichen Ebene ausgezeichnet werden, direkte Kind-Elemente mit einer Ebene darunter, direkte Eltern-Elemente mit einer Ebene darüber.
Strukturierung ist visuell vorhanden, aber nicht ausgezeichnet:
Neben Überschriften sind häufig Listen, Absätze oder Tabellen visuell als solche erkenntlich, aber nicht korrekt ausgezeichnet. Damit steht diese Strukturinformation assistierenden Technologien nicht zur Verfügung.
Labels für Eingabefelder bzw. Steuerelemente sind nicht korrekt ausgezeichnet, sind nicht als solche identifiziert oder Labels und Elemente sind nicht entsprechend miteinander im Quelltext verbunden:
Die korrekte Umsetzung garantiert, dass der Zweck der Eingabefelder bzw. Steuerelemente für blinde Nutzer:innen nachvollziehbar ist.
Regionen der Websites sind nicht ausgezeichnet:
Sehr häufig verwendet und besonders hilfreich sind Navigations-Regionen, Main, Header und Footer. Damit werden Orientierung und Navigation auf der Website erleichtert. Hier kann entweder HTML5 oder auch das ARIA role-Attribut verwendet werden. Zurzeit ist es sogar am besten, beides gleichzeitig zu verwenden, da unterschiedliche Screenreader-Browser-Kombinationen unterschiedliche Annotationsformen beherrschen können. Hier eine Auflistung:
HTML 5 | ARIA Role |
---|---|
<header> | role=„banner“ |
<nav> | role=„navigation“ |
<main> | role=„main“ |
<footer> | role=„contentinfo“ |
<aside> | role=„complementary“ |
<section> | role=„region“ |
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalte gegliedert (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (externer Link)
- WCAG 2.1: Understanding Success Criterion 1.3.1: Info and Relationships (externer Link)
Nicht-Text-Inhalt (WCAG-Kriterium 1.1.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Nicht-Text-Inhalte benötigen eine textliche Alternative. Textalternativen sind eine wichtige Möglichkeit, Informationen für alle zur Verfügung zu stellen, da sie für unterschiedliche Sinne wiedergegeben werden können (z. B. visuell, akustisch oder taktil). Grafische Elemente sollen bspw. mit einem Alternativtext versehen werden.
- Bei Bildern soll der Alternativtext kurz und prägnant die relevante Information wiedergeben, die mit diesem Bild vermittelt werden soll.
- Bei Logos soll der Name der Firma oder Einrichtung angegeben werden.
- Bei Links soll der Linkzweck – also, wohin der Link führt – angegeben werden.
- Bei rein dekorativen Elementen, die keine Information für Nutzer:innen transportieren, sollen diese so gestaltet sein, dass sie von assistierenden Technologien ignoriert werden. Bei einem leeren Alternativ-Text (alt=„“) ist für Screenreader z. B. klar, dass das Element übersprungen werden kann.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind bspw. auf Alternativtexte für informationstragende visuelle Elemente (Grafiken, Bilder, grafische Bedienelemente etc.) angewiesen. Audio-Inhalte benötigen z. B. eine textliche Alternative für gehörlose Nutzer:innen. Damit erhalten alle Nutzer:innen möglichst dieselben Informationen zu Nicht-Text-Elementen.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Ein Bild oder Logo hat keinen Alternativtext:
Wenn ein Bild oder Logo keinen Alternativtext aufweist, kann dieser mit alt=„Beschreibung des Bildes“ hinzugefügt werden. Dekorative Bilder können z. B. mit alt=„“ für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden.
Ein Bild oder Logo hat keinen aussagekräftigen Alternativtext:
Die Beschreibung soll aussagekräftig, aber trotzdem möglichst kurz und prägnant sein. Es soll nur die Information vermittelt werden, die im aktuellen Kontext wichtig ist. D. h., es müssen nicht rein visuelle Details auf dem Bild beschrieben werden, sondern die Grundaussage des Bildes bzw. die durch das Bild transportierte Information. Zum Beispiel: ein Porträt einer Frau mittleren Alters mit schwarzen Haaren und roter Brille:
- Im Kontext eines „Steckbriefes“ in der About-Seite eines Unternehmens wäre der Name und die Position wahrscheinlich passend.
- Im Kontext einer Website eines Friseursalons, auf der das Foto einen Haarschnitt anpreist, ist der Name der Person irrelevant, vielmehr sollte die Frisur näher beschrieben werden.
Bei Bildern oder Icons, die als Links dienen, soll vorrangig der Linkzweck beschrieben werden, damit eindeutig ist, wohin man gelangt, wenn der Link ausgewählt wird.
Ein dekoratives Bild hat einen nicht leeren Alternativtext:
Hintergrundbilder oder andere Bilder, die einen rein dekorativen Zweck haben (z. B. ein Artikel mit einem generischen Stock-Image, das für sich genommen keine Aussagekraft hat, mit einem Titel, einer Beschreibung und einem Link darunter), sollen für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden (bspw. mit einem leeren Alternativ-Text). Dies erhöht die Usability für Screenreader-Nutzer:innen und verhindert, dass unnötige oder redundante Informationen kommuniziert werden.
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken (externer Link)
- WCAG 2.1: Understanding Success Criterion 1.1.1: Non-text Content (externer Link)
Name, Rolle, Wert (WCAG-Kriterium 4.1.2)
Was bedeutet das Kriterium?
Interaktive Elemente sollen programmatisch ermittelbare Namen, Rollen und Werte (falls anwendbar, z. B. bei einer Checkbox: „ausgewählt“ oder „nicht ausgewählt“) haben.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Standard-HTML-Bedienelemente wie zum Beispiel Links oder Buttons haben einen Namen und eine Rolle. Manche Bedienelemente haben auch Werte bzw. Zustände wie Eingabefelder oder Checkboxes. Diese Eigenschaften sind per Screenreader für blinde Personen zugänglich – das heißt, ihnen wird kommuniziert, was sie mit dem Bedienelement machen können. Ein Beispiel: Eine Checkbox in einem Formular hat den Namen „Ich möchte den Newsletter abonnieren“. Die Rolle ist, dass es eine Checkbox ist. Der Wert ist „unchecked“, wenn es noch nicht ausgewählt ist. Ist der Wert „checked“, bedeutet das, dass die Checkbox ausgewählt ist.
Bei Standard-HTML-Elementen werden diese Infos automatisch für Screenreader mitgeliefert. Falls nicht dafür vorgesehene Elemente (wie das div- oder das span-Element) mithilfe von JavaScript und CSS umfunktioniert werden, um das Aussehen und die Funktion von Bedienelementen nachzuahmen, müssen diese mit WAI-ARIA angereichert werden, damit diese Eigenschaften auch für Screenreader-Nutzer:innen zugänglich sind. Dies betrifft auch Komponenten wie Tabpanels, Akkordeons, Schieberegler etc. Für blinde Nutzer:innen ist die Funktion dieser Elemente sonst nicht nachvollziehbar. Wenn die Zustände bzw. Werte ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, sind diese auch nicht bedienbar.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Control (z. B. Buttons, Eingabefelder etc.) haben keine programmatisch erfassbare Beschriftung (keinen Namen):
Ohne entsprechende Beschriftungen wird die Funktion von Bedienelementen für Screenreader-Nutzer:innen nicht entsprechend kommuniziert. Hier sind – abhängig vom jeweiligen Control-Typ – Labels zu erwähnen. Dabei können bei den meisten Controls Labels entweder verlinkt werden (label-Tag und for-Attribut bzw. aria-labelledby) oder direkt definiert werden (aria-label).
Siehe auch: Web Accessibility Tutorials: Labeling Controls (externer Link)
Buttons (und andere Controls) sind nicht als solche ausgezeichnet:
Das tritt auf, wenn ungeeignete HTML-Elemente (bspw. div- oder span-Elemente) als Controls eingesetzt werden. Um dies zu vermeiden, sollten möglichst die für die entsprechenden Controls vorgesehenen semantischen HTML-Elemente (wie bspw. button etc.) genutzt werden. Falls dies nicht möglich ist, mit ARIA-roles nachbessern und die Funktion darüber definieren. Dabei auf den korrekten Einsatz von WAI-ARIA achten.
Siehe dazu auch: WAI-ARIA Roles (externer Link)
Link hat keine programmatisch erfassbare Linkbeschriftung (keinen Namen):
Links müssen eine programmatisch erfassbare (textliche) Beschriftung aufweisen, die den Linkzweck angibt. Dies ist vor allem bei Bild- bzw. Icon-Links wichtig, damit für Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird, wohin diese Links führen. Dabei soll nicht das title-Attribute verwendet werden, das nicht für den Linkzweck, sondern für zusätzliche Information vorgesehen ist. Genutzt werden soll der Link-Text, das ist der Text, den der a-Tag umschließt. Wenn dieser Text visuell nicht sichtbar sein soll, kann er in ein span-Element gekapselt und mittels CSS versteckt werden (nicht „display:none“ verwenden, da dies auch den Text für Screenreader-Nutzer:innen versteckt).
Siehe dazu auch: CSS in Action: Invisible Content Just for Screen Reader Users (externer Link)
Beispiel für einen Icon-Link:
- Icon: FFG-Logo
- Span mit sr-only-Klasse: FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
- Title: Öffnet ein neues Browser Fenster
IFrame hat keinen Namen (bspw. kein title-Attribut):
IFrames benötigen einen Namen (z. B. mittels title-Attribut), damit ihr Zweck Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird und diese dann entscheiden können, ob sie zu den Inhalten des iFrames navigieren oder diese überspringen möchten. Der Name soll kurz den Inhalt des iFrames beschreiben. Beispiel: „Youtube Video: Interview mit Frau XYZ“.
Weiterführende Informationen
Kontraste von Texten (WCAG-Kriterium 1.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Alle Texte auf der Website sollen ausreichende Kontrastwerte zum jeweiligen Hintergrund haben:
- für normale Schrift (kleiner als 18 pt bei normaler Schriftdicke oder kleiner als 14 pt bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 4,5:1
- für große Schrift (18 pt oder größer bei normaler Schriftdicke oder 14 pt oder größer bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 3:1
Ausgenommen sind Logos (keine anderen Icons), die Texte enthalten.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Ein ausreichender Kontrast ist wichtig für Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen, inklusive Farbenblindheit und Farbschwäche. Auch für Nutzer:innen, die Websites oder Apps in suboptimalen Lichtbedingungen aufrufen – z. B. am Smartphone im direkten Sonnenlicht –, stellt ein entsprechendes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund die Benutzbarkeit sicher.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Kontrastwerte sind zu niedrig
Niedrige Kontrastwerte können mithilfe von Tools leicht erkannt werden, z. B. mit dem Colour Contrast Analyser (externer Link). Schriftfarbe und/oder Hintergrundfarbe können angepasst werden, um das entsprechende Kontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1 zu erreichen.
Weiterführende Informationen
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung (WCAG-Kriterium 2.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn Nutzer:innen eine Website oder App mit der Tastatur nutzen, muss die Reihenfolge, in der sie Informationen (Links, Formularelemente etc.) mittels Tabulator-Taste der Reihe nach erreichen, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Für Nutzer:innen, die der Reihe nach mit der Tastatur navigieren und keine Maus verwenden, ist es essenziell, dass sie Inhalte in einer sinnvoll nachvollziehbaren Reihenfolge erreichen. Das kann Menschen mit motorischen Behinderungen betreffen oder auch blinde Menschen, die das Web mit Screenreadern und Tastaturnavigation nutzen. Für diese Zielgruppe ist die Fokusreihenfolge beispielsweise beim Ausfüllen eines Online-Formulars essenziell. Für Nutzer:innen, die aufgrund einer Sehbehinderung starke Vergrößerungen nutzen, ist es ebenfalls wichtig, dass der Fokus bei der Navigation nicht an eine unerwartete Stelle springt.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Verdeckte Inhalte werden fokussiert:
Inhalte, die von einem Overlay (bspw. Menü) überdeckt und daher nicht sichtbar sind, können trotzdem mit der Tastatur angesteuert werden. Deaktivierte Schaltflächen oder Elemente, die keine Funktion (mehr) haben und visuell ausgeblendet sind, kommen in der Fokusreihenfolge vor. Diese sollten auch aus der Fokusreihenfolge entfernt werden.
Fokus ist an einer nicht erwartbaren Stelle:
Der Fokus wird an eine Stelle gesetzt, die nicht erwartbar ist, z. B.
- Der Fokus wird beim Aufruf einer Seite auf ein interaktives Element weiter unten auf der Seite gesetzt. Der Fokus sollte in den meisten Fällen am Beginn der Seite sein, da sonst der Überblick für Screenreader-Nutzer:innen erschwert wird bzw. Tastatur-Nutzer:innen umständlich navigieren müssen.
- Der Fokus wird beim Schließen eines Dialogs nicht wieder auf den Auslöser des Dialogs gesetzt, sondern an eine andere Stelle der Seite. Hier ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen sehr schwer nachzuvollziehen, wo sie sich auf der Seite befinden.
- Beim Aktivieren eines Skip-Links oder Inhaltsverzeichnis-Links wird nur der visuelle Viewport zum aufgerufenen Inhalt verschoben. Der Fokus verbleibt beim ursprünglich aktivierten Link und es ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen nicht nachvollziehbar, was passiert ist. Der Fokus sollte programmatisch auf das Zielelement gesetzt werden.
Reihenfolge der fokussierten Elemente ist nicht sinnvoll:
Beim ersten Besuch einer Website erscheint ein Cookie-Dialog oder Cookie-Banner. Dieser sollte den Fokus als Erstes erhalten, damit die Nutzer:innen ihre Cookie-Einstellungen tätigen können. In vielen Fällen springt der Fokus erst am Ende der Seiteninhalte zum Cookie-Dialog oder -Banner, da der Dialog im Quelltext der Website am Ende steht. Oder es kommen Schaltflächen vor dem zugehörigen Inhalt, beispielsweise ein „Suchen“-Button vor der Eingabemöglichkeit diverser Suchoptionen. Der Button sollte erst nach den Optionen kommen.
Dialog oder Fenster ist geöffnet, aber der Fokus liegt nicht darauf:
Ein Eingabefenster öffnet sich, aber der Fokus liegt noch außerhalb des Fensters. Für Screenreader-Nutzer:innen ist schwer nachvollziehbar, dass hier Inhalte im geöffneten Fenster verfügbar sind.
Weiterführende Informationen
Im Monitoringzeitraum 2023 wurden für Websites und Apps folgende sieben Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert. Diese sind bei durchschnittlich mindestens rund 80 % der Websites und Apps nicht erfüllt.
Hinweis: Die Darstellung konzentriert sich auf die häufigsten Barrierefreiheits-Issues – die einzelnen Kriterien werden daher nicht zur Gänze beschrieben. Die weiterführenden Links sind reine Zusatzinformation und stehen nicht in Zusammenhang mit den von der FFG durchgeführten Barrierefreiheits-Checks.
Info und Beziehungen (WCAG-Kriterium 1.3.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Informationen und Strukturen auf Websites beziehungsweise Beziehungen zwischen Elementen auf Websites sollen nicht nur visuell verständlich sein, sondern auch programmatisch richtig ausgezeichnet werden und bestimmt werden können. Die wichtigsten Aspekte hier sind:
- Die Überschriften-Hierarchie soll richtig ausgezeichnet werden: Die Website soll nicht nur visuell strukturiert und mit CSS visuell hierarchisiert werden, sondern die HTML-Überschriften-Ebenen (h1 bis h6) sollen entsprechend und korrekt verwendet werden.
- Ähnliche/gleichrangige Element, die visuell einer Liste ähneln, sollen auch programmatisch als Listen ausgezeichnet werden, als unordered lists (ul) oder als ordered lists (ol), sowie die Listen-Elemente darin (li). Dies gilt sowohl für vertikal angeordnete Elemente als auch für horizontal angeordnete Elemente (kommt z. B. häufig in Navigationsleisten vor).
- Tabellen sollen auch programmatisch als solche ausgezeichnet werden. Wichtig ist hier die Verwendung von Table-Headers (th), sowohl horizontal als auch vertikal. Komplexere Tabellen können auch mittels scope- und header-Attributen umgesetzt werden. Allerdings sollte hier überlegt werden, ob die Aufteilung einer komplexen Tabelle auf mehrere einfachere Tabellen nicht sinnvoller wäre.
- Formularelemente sollen entweder direkt beschriftet oder mit einem Label korrekt verknüpft sein (siehe dazu auch Kriterium 4.1.2).
- Regionen der Website sollen ausgezeichnet werden, entweder mit den entsprechenden HTML5-Tags oder mit dem role-Attribut.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind auf eine richtige programmatische Auszeichnung der Website und ihrer Elemente angewiesen, um die Website und ihre Inhalte nachvollziehen zu können. Ist die Überschriften-Struktur nicht richtig ausgezeichnet, ist der Aufbau und die Gliederung einer Website kaum verständlich. Gleiches gilt für Listen. Sind Tabellen nicht richtig ausgezeichnet und Eingabefelder oder Steuerelemente nicht richtig beschriftet, sind diese de facto unzugänglich.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Überschriften-Hierarchie ist nicht korrekt aufgebaut oder fehlt:
Generell soll die programmatisch bestimmbare Überschriften-Hierarchie (h1 bis h6) der visuellen und logischen entsprechen. Die Hauptüberschrift (h1) sollte dem Seitentitel entsprechen, alle anderen Überschriften (h2 bis h6) den visuellen und logischen Aufbau der Website reflektieren. Keine Überschriften-Ebenen dürfen ausgelassen werden. Gleichrangige Überschriften sollen mit der gleichen Ebene ausgezeichnet werden, direkte Kind-Elemente mit einer Ebene darunter, direkte Eltern-Elemente mit einer Ebene darüber.
Strukturierung ist visuell vorhanden, aber nicht ausgezeichnet:
Neben Überschriften sind häufig Listen, Absätze oder Tabellen visuell als solche erkenntlich, aber nicht korrekt ausgezeichnet. Damit steht diese Strukturinformation assistierenden Technologien nicht zur Verfügung.
Labels für Eingabefelder bzw. Steuerelemente sind nicht korrekt ausgezeichnet, sind nicht als solche identifiziert oder Labels und Elemente sind nicht entsprechend miteinander im Quelltext verbunden:
Die korrekte Umsetzung garantiert, dass der Zweck der Eingabefelder bzw. Steuerelemente für blinde Nutzer:innen nachvollziehbar ist.
Regionen der Websites sind nicht ausgezeichnet:
Sehr häufig verwendet und besonders hilfreich sind Navigations-Regionen, Main, Header und Footer. Damit werden Orientierung und Navigation auf der Website erleichtert. Hier kann entweder HTML5 oder auch das ARIA role-Attribut verwendet werden. Zurzeit ist es sogar am besten, beides gleichzeitig zu verwenden, da unterschiedliche Screenreader-Browser-Kombinationen unterschiedliche Annotationsformen beherrschen können. Hier eine Auflistung:
HTML 5 | ARIA Role |
---|---|
<header> | role=„banner“ |
<nav> | role=„navigation“ |
<main> | role=„main“ |
<footer> | role=„contentinfo“ |
<aside> | role=„complementary“ |
<section> | role=„region“ |
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalte gegliedert (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (externer Link)
- WCAG 2.1: Understanding Success Criterion 1.3.1: Info and Relationships (externer Link)
Nicht-Text-Inhalt (WCAG-Kriterium 1.1.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Nicht-Text-Inhalte benötigen eine textliche Alternative. Textalternativen sind eine wichtige Möglichkeit, Informationen für alle zur Verfügung zu stellen, da sie für unterschiedliche Sinne wiedergegeben werden können (z. B. visuell, akustisch oder taktil). Grafische Elemente sollen bspw. mit einem Alternativtext versehen werden.
- Bei Bildern soll der Alternativtext kurz und prägnant die relevante Information wiedergeben, die mit diesem Bild vermittelt werden soll.
- Bei Logos soll der Name der Firma oder Einrichtung angegeben werden.
- Bei Links soll der Linkzweck – also wohin der Link führt – angegeben werden.
- Bei rein dekorativen Elementen, die keine Information für Nutzer:innen transportieren, sollen diese so gestaltet sein, dass sie von assistierenden Technologien ignoriert werden. Bei einem leeren Alternativ-Text (alt="") ist für Screenreader z. B. klar, dass das Element übersprungen werden kann.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind bspw. auf Alternativtexte für informationstragende visuelle Elemente (Grafiken, Bilder, grafische Bedienelemente etc.) angewiesen. Audio-Inhalte benötigen z. B. eine textliche Alternative für gehörlose Nutzer:innen. Damit erhalten alle Nutzer:innen möglichst dieselben Informationen zu Nicht-Text-Elementen.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Ein Bild oder Logo hat keinen Alternativtext:
Wenn ein Bild oder Logo keinen Alternativ-Text aufweist, kann dieser mit alt="Beschreibung des Bildes" hinzugefügt werden. Dekorative Bilder können z. B. mit alt="" für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden.
Ein Bild oder Logo hat keinen aussagekräftigen Alternativtext:
Die Beschreibung soll aussagekräftig, aber trotzdem möglichst kurz und prägnant sein. Es soll nur die Information vermittelt werden, die im aktuellen Kontext wichtig ist. D. h., es müssen nicht rein visuelle Details auf dem Bild beschrieben werden, sondern die Grundaussage des Bildes bzw. die durch das Bild transportierte Information. Zum Beispiel: ein Porträt einer Frau mittleren Alters mit schwarzen Haaren und roter Brille:
- Im Kontext eines „Steckbriefes“ in der About-Seite eines Unternehmens wäre der Name und die Position wahrscheinlich passend.
- Im Kontext einer Website eines Friseursalons, auf der das Foto einen Haarschnitt anpreist, ist der Name der Person irrelevant, vielmehr sollte die Frisur näher beschrieben werden.
Bei Bildern oder Icons, die als Links dienen, soll vorrangig der Linkzweck beschrieben werden, damit eindeutig ist, wohin man gelangt, wenn der Link ausgewählt wird.
Ein dekoratives Bild hat einen nicht leeren Alternativtext:
Hintergrundbilder oder andere Bilder, die einen rein dekorativen Zweck haben (z. B. ein Artikel mit einem generischen Stock-Image, das für sich genommen keine Aussagekraft hat, mit einem Titel, einer Beschreibung und einem Link darunter), sollen für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden (bspw. mit einem leeren Alternativtext). Dies erhöht die Usability für Screenreader-Nutzer:innen und verhindert, dass unnötige oder redundante Informationen kommuniziert werden.
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken (externer Link)
- WCAG: Understanding Success Criterion 1.1.1: Non-text Content (externer Link)
Name, Rolle, Wert (WCAG-Kriterium 4.1.2)
Was bedeutet das Kriterium?
Interaktive Elemente sollen programmatisch ermittelbare Namen, Rollen und Werte (falls anwendbar, z. B. bei einer Checkbox: „ausgewählt“ oder „nicht ausgewählt“) haben.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Standard-HTML-Bedienelemente wie zum Beispiel Links oder Buttons haben einen Namen und eine Rolle. Manche Bedienelemente haben auch Werte bzw. Zustände wie Eingabefelder oder Checkboxes. Diese Eigenschaften sind per Screenreader für blinde Personen zugänglich – das heißt, es wird ihnen kommuniziert, was sie mit dem Bedienelement machen können. Ein Beispiel: Eine Checkbox in einem Formular hat den Namen „Ich möchte den Newsletter abonnieren“. Die Rolle ist, dass es eine Checkbox ist. Der Wert ist „unchecked“, wenn es noch nicht ausgewählt ist. Ist der Wert „checked“ bedeutet das, dass die Checkbox ausgewählt ist.
Bei Standard-HTML-Elementen werden diese Infos automatisch für Screenreader mitgeliefert. Falls nicht dafür vorgesehene Elemente (wie das div- oder das span-Element) mithilfe von JavaScript und CSS umfunktioniert werden, um das Aussehen und die Funktion von Bedienelementen nachzuahmen, müssen diese mit WAI-ARIA angereichert werden, damit diese Eigenschaften auch für Screenreader-Nutzer:innen zugänglich sind. Dies betrifft auch Komponenten wie Tabpanels, Akkordeons, Schieberegler etc. Für blinde Nutzer:innen ist die Funktion dieser Elemente sonst nicht nachvollziehbar. Wenn die Zustände bzw. Werte ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, sind diese auch nicht bedienbar.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Control (z. B. Buttons, Eingabefelder etc.) haben keine programmatisch erfassbare Beschriftung (keinen Namen):
Ohne entsprechende Beschriftungen wird die Funktion von Bedienelementen für Screenreader-Nutzer:innen nicht entsprechend kommuniziert. Hier sind – abhängig vom jeweiligen Control-Typ – Labels zu erwähnen. Dabei können bei den meisten Controls entweder Labels verlinkt werden (label-Tag und for-Attribut bzw. aria-labelledby) oder auch Labels direkt definiert werden (aria-label).
Siehe auch: Web Accessibility Tutorials: Labeling Controls (externer Link)
Buttons (und andere Controls) sind nicht als solche ausgezeichnet:
Das tritt auf, wenn ungeeignete HTML-Elemente (bspw. div- oder span-Elemente) als Controls eingesetzt werden. Um dies zu vermeiden, sollten möglichst die für die entsprechenden Controls vorgesehenen semantischen HTML-Elemente (wie bspw. button etc.) genutzt werden. Falls dies nicht möglich ist, mit ARIA-roles nachbessern und die Funktion darüber definieren. Dabei auf den korrekten Einsatz von WAI-ARIA achten.
Siehe dazu auch: WAI-ARIA Roles (externer Link)
Link hat keine programmatisch erfassbare Linkbeschriftung (keinen Namen):
Links müssen eine programmatisch erfassbare (textliche) Beschriftung aufweisen, die den Linkzweck angibt. Dies ist vor allem bei Bild- bzw. Icon-Links wichtig, damit für Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird, wohin diese Links führen. Dabei soll nicht das title-Attribute verwendet werden, das nicht für den Linkzweck, sondern für zusätzliche Information vorgesehen ist. Genutzt werden soll der Link-Text, das ist der Text, den der a-Tag umschließt. Wenn dieser Text visuell nicht sichtbar sein soll, kann er in ein span-Element gekapselt und mittels CSS versteckt werden (nicht „display:none“ verwenden, da dies auch den Text für Screenreader-Nutzer:innen versteckt).
Siehe dazu auch: CSS in Action: Invisible Content Just for Screen Reader Users (externer Link)
Beispiel für einen Icon-Link:
- Icon: FFG-Logo
- Span mit sr-only-Klasse: FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
- Title: Öffnet ein neues Browser Fenster
IFrame hat keinen Namen (bspw. kein title-Attribut):
IFrames benötigen einen Namen (z. B. mittels title-Attribut), damit ihr Zweck Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird und diese dann entscheiden können, ob sie zu den Inhalten des iFrames navigieren oder diese überspringen möchten. Der Name soll kurz den Inhalt des iFrames beschreiben. Beispiel: „Youtube Video: Interview mit Frau XYZ“.
Weiterführende Informationen
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung (WCAG-Kriterium 2.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn Nutzer:innen eine Website oder App mit der Tastatur nutzen, muss die Reihenfolge, in der sie Informationen (Links, Formularelemente etc.) mittels Tabulator-Taste der Reihe nach erreichen, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Für Nutzer:innen, die der Reihe nach mit der Tastatur navigieren und keine Maus verwenden, ist es essenziell, dass sie Inhalte in einer sinnvoll nachvollziehbaren Reihenfolge erreichen. Das kann Menschen mit motorischen Behinderungen betreffen oder auch blinde Menschen, die das Web mit Screenreadern und Tastaturnavigation nutzen. Für diese Zielgruppe ist die Fokusreihenfolge beispielsweise beim Ausfüllen eines Online-Formulars essenziell. Für Nutzer:innen, die aufgrund einer Sehbehinderung starke Vergrößerungen nutzen, ist es ebenfalls wichtig, dass der Fokus bei der Navigation nicht an eine unerwartete Stelle springt.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Verdeckte Inhalte werden fokussiert:
Inhalte, die von einem Overlay (bspw. Menü) überdeckt und daher nicht sichtbar sind, können trotzdem mit der Tastatur angesteuert werden. Deaktivierte Schaltflächen oder Elemente, die keine Funktion (mehr) haben und visuell ausgeblendet sind, kommen in der Fokusreihenfolge vor. Diese sollten auch aus der Fokusreihenfolge entfernt werden.
Fokus ist an einer nicht erwartbaren Stelle:
Der Fokus wird an eine Stelle gesetzt, die nicht erwartbar ist, z. B.:
- Der Fokus wird beim Aufruf einer Seite auf ein interaktives Element weiter unten auf der Seite gesetzt. Der Fokus sollte in den meisten Fällen am Beginn der Seite sein, da sonst der Überblick für Screenreader-Nutzer:innen erschwert wird bzw. Tastatur-Nutzer:innen umständlich navigieren müssen.
- Der Fokus wird beim Schließen eines Dialogs nicht wieder auf den Auslöser des Dialogs gesetzt, sondern an eine andere Stelle der Seite. Hier ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen sehr schwer nachzuvollziehen, wo sie sich auf der Seite befinden.
- Beim Aktivieren eines Skip-Links oder Inhaltsverzeichnis-Links wird nur der visuelle Viewport zum aufgerufenen Inhalt verschoben. Der Fokus verbleibt beim ursprünglich aktivierten Link und es ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen nicht nachvollziehbar, was passiert ist. Der Fokus sollte programmatisch auf das Zielelement gesetzt werden.
Reihenfolge der fokussierten Elemente ist nicht sinnvoll:
Beim ersten Besuch einer Website erscheint ein Cookie-Dialog oder Cookie-Banner. Dieser sollte den Fokus als Erstes erhalten, damit die Nutzer:innen ihre Cookie-Einstellungen tätigen können. In vielen Fällen springt der Fokus erst am Ende der Seiteninhalte zum Cookie-Dialog oder -Banner, da der Dialog im Quelltext der Website am Ende steht. Oder es kommen Schaltflächen vor dem zugehörigen Inhalt, beispielsweise ein „Suchen“-Button vor der Eingabemöglichkeit diverser Suchoptionen. Der Button sollte erst nach den Optionen kommen.
Dialog oder Fenster ist geöffnet, aber der Fokus liegt nicht darauf:
Ein Eingabefenster öffnet sich, aber der Fokus liegt noch außerhalb des Fensters. Für Screenreader-Nutzer:innen ist schwer nachvollziehbar, dass hier Inhalte im geöffneten Fenster verfügbar sind.
Weiterführende Informationen
Fokus sichtbar (WCAG-Kriterium 2.4.7)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn Nutzer:innen eine Website oder App mit der Tastatur nutzen, dann muss der Tastaturfokus sichtbar sein – also, welches Element gerade ausgewählt ist.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Der Zweck des Kriteriums ist, Nutzer:innen zu ermöglichen, zu erkennen, welches Element gerade den Tastaturfokus hat. Das betrifft Tastatur-Nutzer:innen, die sehen können. Auch bei eingeschränkter Aufmerksamkeit oder eingeschränktem Kurzzeitgedächtnis ist es hilfreich, jederzeit feststellen zu können, welches Element gerade fokussiert ist.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Kein sichtbarer Fokus vorhanden:
Werden interaktive Elemente mit der Tastatur angesteuert, gibt es keinerlei visuellen Indikator, dass ein Element fokussiert wurde. Es muss ein sichtbarer Hinweis (z. B. der Standard-Fokus-Rahmen des Browsers) vorhanden sein.
Fokus-Rahmen hat einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund:
In vielen Fällen ist ein Fokus-Rahmen vorhanden, der sich aber zu wenig vom Hintergrund abhebt. Damit der Fokus gut erkennbar ist, muss der Fokus-Indikator vom Hintergrund deutlich unterscheidbar sein. Der Kontrast muss mindestens 3:1 sein.
Fokussierter Status hat zu wenig Kontrast zu unfokussiertem Status:
In einigen Fällen wird der Fokus durch unterschiedliche Status angezeigt – beispielsweise wird ein Button in einer anderen Farbe angezeigt, wenn er mit der Tastatur erreicht wird. Damit dieser Fokus gut erkennbar ist, müssen fokussierter und unfokussierter Status deutlich unterscheidbar sein. Der Kontrast muss mindestens 3:1 betragen.
Weiterführende Informationen
Kontraste von Texten (WCAG-Kriterium 1.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Alle Texte auf der Website sollen ausreichende Kontrastwerte zum jeweiligen Hintergrund haben:
- für normale Schrift (kleiner als 18 pt bei normaler Schriftdicke oder kleiner als 14 pt bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 4,5:1
- für große Schrift (18 pt oder größer bei normaler Schriftdicke oder 14 pt oder größer bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 3:1
Ausgenommen sind Logos (keine anderen Icons), die Texte enthalten.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Ein ausreichender Kontrast ist wichtig für Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen, inklusive Farbenblindheit und Farbschwäche. Auch für Nutzer:innen, die Websites oder Apps in suboptimalen Lichtbedingungen aufrufen – z. B. am Smartphone im direkten Sonnenlicht –, stellt ein entsprechendes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund die Benutzbarkeit sicher.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Kontrastwerte sind zu niedrig
Niedrige Kontrastwerte können mithilfe von Tools leicht erkannt werden, z. B. mit dem Colour Contrast Analyser (externer Link). Schriftfarbe und/oder Hintergrundfarbe können angepasst werden, um das entsprechende Kontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1 zu erreichen.
Weiterführende Informationen
Tastatur (WCAG-Kriterium 2.1.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Die Funktionalitäten von Websites und Apps müssen mit der Tastatur benutzbar sein (ohne Computermaus).
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Das Kriterium stellt sicher, dass Inhalte von blinden Menschen oder Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen (die keine Computermäuse verwenden können) und Menschen, die alternative Tastaturen oder Tastaturemulatoren (z. B. Spracheingabesoftware, Sip-and-Puff-Software, Bildschirmtastaturen etc.) nutzen, bedient werden können. Das betrifft bspw. auch viele Menschen mit motorischen Behinderungen.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Interaktive Elemente (Buttons, Links etc.) sind nicht mit der Tastatur ansteuerbar:
Wird versucht, interaktive Elemente mit der Tastatur anzusteuern, ist das nicht möglich. Beispielsweise, wenn diese Elemente aus der Tab-Reihenfolge entfernt wurden.
Interaktive Elemente (Buttons, Links etc.) sind nicht mit der Tastatur bedienbar:
Interaktive Elemente können zwar mit der Tastatur erreicht werden, eine Bedienung ist dann aber nicht möglich. Beispielsweise kann ein Button nicht aktiviert werden oder ein Untermenü eines Navigationsmenüs nicht ausgewählt werden. Ein Grund dafür können fehlende Tastatur-Event-Handler sein.
Links und Formularelemente in PDF-Dokumenten sind nicht mit der Tastatur ansteuerbar:
PDFs müssen korrekt getaggt sein, um die Tastaturbedienbarkeit von Links, Formularelementen etc. sicherzustellen.
Weiterführende Informationen
Im Monitoringzeitraum 2024 wurden für Websites und Apps folgende acht Kriterien als am häufigsten nicht erfüllt identifiziert. Diese sind bei durchschnittlich mindestens rund 80 % der Websites und Apps nicht erfüllt. Im Vergleich zu den bisherigen Monitoringzeiträumen sind die Kriterien „1.4.11 Non-text Contrast“ und „4.1.3 Status Messages“ neu hinzugekommen.
Hinweis: Die Darstellung konzentriert sich auf die häufigsten Barrierefreiheits-Issues – die einzelnen Kriterien werden daher nicht zur Gänze beschrieben. Die weiterführenden Links sind reine Zusatzinformation und stehen nicht in Zusammenhang mit den von der FFG durchgeführten Barrierefreiheits-Checks.
Info und Beziehungen (WCAG-Kriterium 1.3.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Informationen und Strukturen auf Websites beziehungsweise Beziehungen zwischen Elementen auf Websites sollen nicht nur visuell verständlich sein, sondern auch programmatisch richtig ausgezeichnet werden und bestimmt werden können. Die wichtigsten Aspekte hier sind:
- Die Überschriften-Hierarchie soll richtig ausgezeichnet werden: Die Website soll nicht nur visuell strukturiert und mit CSS visuell hierarchisiert werden, sondern die HTML-Überschriften-Ebenen (h1 bis h6) sollen entsprechend und korrekt verwendet werden.
- Ähnliche/gleichrangige Element, die visuell einer Liste ähneln, sollen auch programmatisch als Listen ausgezeichnet werden, als unordered lists (ul) oder als ordered lists (ol), sowie die Listen-Elemente darin (li). Dies gilt sowohl für vertikal angeordnete Elemente als auch für horizontal angeordnete Elemente (kommt z. B. häufig in Navigationsleisten vor).
- Tabellen sollen auch programmatisch als solche ausgezeichnet werden. Wichtig ist hier die Verwendung von Table-Headers (th), sowohl horizontal als auch vertikal. Komplexere Tabellen können auch mittels scope- und header-Attributen umgesetzt werden. Allerdings sollte hier überlegt werden, ob die Aufteilung einer komplexen Tabelle auf mehrere einfachere Tabellen nicht sinnvoller wäre.
- Formularelemente sollen entweder direkt beschriftet oder mit einem Label korrekt verknüpft sein (siehe dazu auch Kriterium 4.1.2).
- Regionen der Website sollen ausgezeichnet werden, entweder mit den entsprechenden HTML5-Tags oder mit dem role-Attribut.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind auf eine richtige programmatische Auszeichnung der Website und ihrer Elemente angewiesen, um die Website und ihre Inhalte nachvollziehen zu können. Ist die Überschriften-Struktur nicht richtig ausgezeichnet, ist der Aufbau und die Gliederung einer Website kaum verständlich. Gleiches gilt für Listen. Sind Tabellen nicht richtig ausgezeichnet und Eingabefelder oder Steuerelemente nicht richtig beschriftet, sind diese de facto unzugänglich.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Überschriften-Hierarchie ist nicht korrekt aufgebaut oder fehlt:
Generell soll die programmatisch bestimmbare Überschriften-Hierarchie (h1 bis h6) der visuellen und logischen entsprechen. Die Hauptüberschrift (h1) sollte dem Seitentitel entsprechen, alle anderen Überschriften (h2 bis h6) den visuellen und logischen Aufbau der Website reflektieren. Keine Überschriften-Ebenen dürfen ausgelassen werden. Gleichrangige Überschriften sollen mit der gleichen Ebene ausgezeichnet werden, direkte Kind-Elemente mit einer Ebene darunter, direkte Eltern-Elemente mit einer Ebene darüber.
Strukturierung ist visuell vorhanden, aber nicht ausgezeichnet:
Neben Überschriften sind häufig Listen, Absätze oder Tabellen visuell als solche erkenntlich, aber nicht korrekt ausgezeichnet. Damit steht diese Strukturinformation assistierenden Technologien nicht zur Verfügung.
Labels für Eingabefelder bzw. Steuerelemente sind nicht korrekt ausgezeichnet, sind nicht als solche identifiziert oder Labels und Elemente sind nicht entsprechend miteinander im Quelltext verbunden:
Die korrekte Umsetzung garantiert, dass der Zweck der Eingabefelder bzw. Steuerelemente für blinde Nutzer:innen nachvollziehbar ist.
Regionen der Websites sind nicht ausgezeichnet:
Sehr häufig verwendet und besonders hilfreich sind Navigations-Regionen, Main, Header und Footer. Damit werden Orientierung und Navigation auf der Website erleichtert. Hier kann entweder HTML5 oder auch das ARIA role-Attribut verwendet werden. Zurzeit ist es sogar am besten, beides gleichzeitig zu verwenden, da unterschiedliche Screenreader-Browser-Kombinationen unterschiedliche Annotationsformen beherrschen können. Hier eine Auflistung:
HTML 5 | ARIA Role |
---|---|
<header> | role=„banner“ |
<nav> | role=„navigation“ |
<main> | role=„main“ |
<footer> | role=„contentinfo“ |
<aside> | role=„complementary“ |
<section> | role=„region“ |
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1d Inhalte gegliedert (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (externer Link)
- WCAG 2.1: Understanding Success Criterion 1.3.1: Info and Relationships (externer Link)
Nicht-Text-Inhalt (WCAG-Kriterium 1.1.1)
Was bedeutet das Kriterium?
Nicht-Text-Inhalte benötigen eine textliche Alternative. Textalternativen sind eine wichtige Möglichkeit, Informationen für alle zur Verfügung zu stellen, da sie für unterschiedliche Sinne wiedergegeben werden können (z. B. visuell, akustisch oder taktil). Grafische Elemente sollen bspw. mit einem Alternativtext versehen werden.
- Bei Bildern soll der Alternativtext kurz und prägnant die relevante Information wiedergeben, die mit diesem Bild vermittelt werden soll.
- Bei Logos soll der Name der Firma oder Einrichtung angegeben werden.
- Bei Links soll der Linkzweck – also wohin der Link führt – angegeben werden.
- Bei rein dekorativen Elementen, die keine Information für Nutzer:innen transportieren, sollen diese so gestaltet sein, dass sie von assistierenden Technologien ignoriert werden. Bei einem leeren Alternativ-Text (alt="") ist für Screenreader z. B. klar, dass das Element übersprungen werden kann.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Blinde Nutzer:innen sind bspw. auf Alternativtexte für informationstragende visuelle Elemente (Grafiken, Bilder, grafische Bedienelemente etc.) angewiesen. Audio-Inhalte benötigen z. B. eine textliche Alternative für gehörlose Nutzer:innen. Damit erhalten alle Nutzer:innen möglichst dieselben Informationen zu Nicht-Text-Elementen.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Ein Bild oder Logo hat keinen Alternativtext:
Wenn ein Bild oder Logo keinen Alternativ-Text aufweist, kann dieser mit alt="Beschreibung des Bildes" hinzugefügt werden. Dekorative Bilder können z. B. mit alt="" für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden.
Ein Bild oder Logo hat keinen aussagekräftigen Alternativtext:
Die Beschreibung soll aussagekräftig, aber trotzdem möglichst kurz und prägnant sein. Es soll nur die Information vermittelt werden, die im aktuellen Kontext wichtig ist. D. h., es müssen nicht rein visuelle Details auf dem Bild beschrieben werden, sondern die Grundaussage des Bildes bzw. die durch das Bild transportierte Information. Zum Beispiel: ein Porträt einer Frau mittleren Alters mit schwarzen Haaren und roter Brille:
- Im Kontext eines „Steckbriefes“ in der About-Seite eines Unternehmens wäre der Name und die Position wahrscheinlich passend.
- Im Kontext einer Website eines Friseursalons, auf der das Foto einen Haarschnitt anpreist, ist der Name der Person irrelevant, vielmehr sollte die Frisur näher beschrieben werden.
Bei Bildern oder Icons, die als Links dienen, soll vorrangig der Linkzweck beschrieben werden, damit eindeutig ist, wohin man gelangt, wenn der Link ausgewählt wird.
Ein dekoratives Bild hat einen nicht leeren Alternativtext:
Hintergrundbilder oder andere Bilder, die einen rein dekorativen Zweck haben (z. B. ein Artikel mit einem generischen Stock-Image, das für sich genommen keine Aussagekraft hat, mit einem Titel, einer Beschreibung und einem Link darunter), sollen für assistierende Technologien als ignorierbar gekennzeichnet werden (bspw. mit einem leeren Alternativtext). Dies erhöht die Usability für Screenreader-Nutzer:innen und verhindert, dass unnötige oder redundante Informationen kommuniziert werden.
Weiterführende Informationen
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte (externer Link)
- BITV-Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken (externer Link)
- WCAG: Understanding Success Criterion 1.1.1: Non-text Content (externer Link)
Name, Rolle, Wert (WCAG-Kriterium 4.1.2)
Was bedeutet das Kriterium?
Interaktive Elemente sollen programmatisch ermittelbare Namen, Rollen und Werte (falls anwendbar, z. B. bei einer Checkbox: „ausgewählt“ oder „nicht ausgewählt“) haben.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Standard-HTML-Bedienelemente wie zum Beispiel Links oder Buttons haben einen Namen und eine Rolle. Manche Bedienelemente haben auch Werte bzw. Zustände wie Eingabefelder oder Checkboxes. Diese Eigenschaften sind per Screenreader für blinde Personen zugänglich – das heißt, es wird ihnen kommuniziert, was sie mit dem Bedienelement machen können. Ein Beispiel: Eine Checkbox in einem Formular hat den Namen „Ich möchte den Newsletter abonnieren“. Die Rolle ist, dass es eine Checkbox ist. Der Wert ist „unchecked“, wenn es noch nicht ausgewählt ist. Ist der Wert „checked“ bedeutet das, dass die Checkbox ausgewählt ist.
Bei Standard-HTML-Elementen werden diese Infos automatisch für Screenreader mitgeliefert. Falls nicht dafür vorgesehene Elemente (wie das div- oder das span-Element) mithilfe von JavaScript und CSS umfunktioniert werden, um das Aussehen und die Funktion von Bedienelementen nachzuahmen, müssen diese mit WAI-ARIA angereichert werden, damit diese Eigenschaften auch für Screenreader-Nutzer:innen zugänglich sind. Dies betrifft auch Komponenten wie Tabpanels, Akkordeons, Schieberegler etc. Für blinde Nutzer:innen ist die Funktion dieser Elemente sonst nicht nachvollziehbar. Wenn die Zustände bzw. Werte ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, sind diese auch nicht bedienbar.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Control (z. B. Buttons, Eingabefelder etc.) haben keine programmatisch erfassbare Beschriftung (keinen Namen):
Ohne entsprechende Beschriftungen wird die Funktion von Bedienelementen für Screenreader-Nutzer:innen nicht entsprechend kommuniziert. Hier sind – abhängig vom jeweiligen Control-Typ – Labels zu erwähnen. Dabei können bei den meisten Controls entweder Labels verlinkt werden (label-Tag und for-Attribut bzw. aria-labelledby) oder auch Labels direkt definiert werden (aria-label).
Siehe auch: Web Accessibility Tutorials: Labeling Controls (externer Link)
Buttons (und andere Controls) sind nicht als solche ausgezeichnet:
Das tritt auf, wenn ungeeignete HTML-Elemente (bspw. div- oder span-Elemente) als Controls eingesetzt werden. Um dies zu vermeiden, sollten möglichst die für die entsprechenden Controls vorgesehenen semantischen HTML-Elemente (wie bspw. button etc.) genutzt werden. Falls dies nicht möglich ist, mit ARIA-roles nachbessern und die Funktion darüber definieren. Dabei auf den korrekten Einsatz von WAI-ARIA achten.
Siehe dazu auch: WAI-ARIA Roles (externer Link)
Link hat keine programmatisch erfassbare Linkbeschriftung (keinen Namen):
Links müssen eine programmatisch erfassbare (textliche) Beschriftung aufweisen, die den Linkzweck angibt. Dies ist vor allem bei Bild- bzw. Icon-Links wichtig, damit für Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird, wohin diese Links führen. Dabei soll nicht das title-Attribute verwendet werden, das nicht für den Linkzweck, sondern für zusätzliche Information vorgesehen ist. Genutzt werden soll der Link-Text, das ist der Text, den der a-Tag umschließt. Wenn dieser Text visuell nicht sichtbar sein soll, kann er in ein span-Element gekapselt und mittels CSS versteckt werden (nicht „display:none“ verwenden, da dies auch den Text für Screenreader-Nutzer:innen versteckt).
Siehe dazu auch: CSS in Action: Invisible Content Just for Screen Reader Users (externer Link)
Beispiel für einen Icon-Link:
- Icon: FFG-Logo
- Span mit sr-only-Klasse: FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
- Title: Öffnet ein neues Browser Fenster
IFrame hat keinen Namen (bspw. kein title-Attribut):
IFrames benötigen einen Namen (z. B. mittels title-Attribut), damit ihr Zweck Screenreader-Nutzer:innen kommuniziert wird und diese dann entscheiden können, ob sie zu den Inhalten des iFrames navigieren oder diese überspringen möchten. Der Name soll kurz den Inhalt des iFrames beschreiben. Beispiel: „Youtube Video: Interview mit Frau XYZ“.
Weiterführende Informationen
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung (WCAG-Kriterium 2.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn Nutzer:innen eine Website oder App mit der Tastatur nutzen, muss die Reihenfolge, in der sie Informationen (Links, Formularelemente etc.) mittels Tabulator-Taste der Reihe nach erreichen, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Für Nutzer:innen, die der Reihe nach mit der Tastatur navigieren und keine Maus verwenden, ist es essenziell, dass sie Inhalte in einer sinnvoll nachvollziehbaren Reihenfolge erreichen. Das kann Menschen mit motorischen Behinderungen betreffen oder auch blinde Menschen, die das Web mit Screenreadern und Tastaturnavigation nutzen. Für diese Zielgruppe ist die Fokusreihenfolge beispielsweise beim Ausfüllen eines Online-Formulars essenziell. Für Nutzer:innen, die aufgrund einer Sehbehinderung starke Vergrößerungen nutzen, ist es ebenfalls wichtig, dass der Fokus bei der Navigation nicht an eine unerwartete Stelle springt.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Verdeckte Inhalte werden fokussiert:
Inhalte, die von einem Overlay (bspw. Menü) überdeckt und daher nicht sichtbar sind, können trotzdem mit der Tastatur angesteuert werden. Deaktivierte Schaltflächen oder Elemente, die keine Funktion (mehr) haben und visuell ausgeblendet sind, kommen in der Fokusreihenfolge vor. Diese sollten auch aus der Fokusreihenfolge entfernt werden.
Fokus ist an einer nicht erwartbaren Stelle:
Der Fokus wird an eine Stelle gesetzt, die nicht erwartbar ist, z. B.:
- Der Fokus wird beim Aufruf einer Seite auf ein interaktives Element weiter unten auf der Seite gesetzt. Der Fokus sollte in den meisten Fällen am Beginn der Seite sein, da sonst der Überblick für Screenreader-Nutzer:innen erschwert wird bzw. Tastatur-Nutzer:innen umständlich navigieren müssen.
- Der Fokus wird beim Schließen eines Dialogs nicht wieder auf den Auslöser des Dialogs gesetzt, sondern an eine andere Stelle der Seite. Hier ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen sehr schwer nachzuvollziehen, wo sie sich auf der Seite befinden.
- Beim Aktivieren eines Skip-Links oder Inhaltsverzeichnis-Links wird nur der visuelle Viewport zum aufgerufenen Inhalt verschoben. Der Fokus verbleibt beim ursprünglich aktivierten Link und es ist insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen nicht nachvollziehbar, was passiert ist. Der Fokus sollte programmatisch auf das Zielelement gesetzt werden.
Reihenfolge der fokussierten Elemente ist nicht sinnvoll:
Beim ersten Besuch einer Website erscheint ein Cookie-Dialog oder Cookie-Banner. Dieser sollte den Fokus als Erstes erhalten, damit die Nutzer:innen ihre Cookie-Einstellungen tätigen können. In vielen Fällen springt der Fokus erst am Ende der Seiteninhalte zum Cookie-Dialog oder -Banner, da der Dialog im Quelltext der Website am Ende steht. Oder es kommen Schaltflächen vor dem zugehörigen Inhalt, beispielsweise ein „Suchen“-Button vor der Eingabemöglichkeit diverser Suchoptionen. Der Button sollte erst nach den Optionen kommen.
Dialog oder Fenster ist geöffnet, aber der Fokus liegt nicht darauf:
Ein Eingabefenster öffnet sich, aber der Fokus liegt noch außerhalb des Fensters. Für Screenreader-Nutzer:innen ist schwer nachvollziehbar, dass hier Inhalte im geöffneten Fenster verfügbar sind.
Weiterführende Informationen
Kontraste von Texten (WCAG-Kriterium 1.4.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Alle Texte auf der Website sollen ausreichende Kontrastwerte zum jeweiligen Hintergrund haben:
- für normale Schrift (kleiner als 18 pt bei normaler Schriftdicke oder kleiner als 14 pt bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 4,5:1
- für große Schrift (18 pt oder größer bei normaler Schriftdicke oder 14 pt oder größer bei fetter Schrift) gilt das Kontrastverhältnis 3:1
Ausgenommen sind Logos (keine anderen Icons), die Texte enthalten.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Ein ausreichender Kontrast ist wichtig für Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen, inklusive Farbenblindheit und Farbschwäche. Auch für Nutzer:innen, die Websites oder Apps in suboptimalen Lichtbedingungen aufrufen – z. B. am Smartphone im direkten Sonnenlicht –, stellt ein entsprechendes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund die Benutzbarkeit sicher.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Kontrastwerte sind zu niedrig
Niedrige Kontrastwerte können mithilfe von Tools leicht erkannt werden, z. B. mit dem Colour Contrast Analyser (externer Link). Schriftfarbe und/oder Hintergrundfarbe können angepasst werden, um das entsprechende Kontrastverhältnis von 4,5:1 bzw. 3:1 zu erreichen.
Weiterführende Informationen
Fokus sichtbar (WCAG-Kriterium 2.4.7)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn Nutzer:innen eine Website oder App mit der Tastatur nutzen, dann muss der Tastaturfokus sichtbar sein – also, welches Element gerade ausgewählt ist.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Der Zweck des Kriteriums ist, Nutzer:innen zu ermöglichen, zu erkennen, welches Element gerade den Tastaturfokus hat. Das betrifft Tastatur-Nutzer:innen, die sehen können. Auch bei eingeschränkter Aufmerksamkeit oder eingeschränktem Kurzzeitgedächtnis ist es hilfreich, jederzeit feststellen zu können, welches Element gerade fokussiert ist.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Kein sichtbarer Fokus vorhanden:
Werden interaktive Elemente mit der Tastatur angesteuert, gibt es keinerlei visuellen Indikator, dass ein Element fokussiert wurde. Es muss ein sichtbarer Hinweis (z. B. der Standard-Fokus-Rahmen des Browsers) vorhanden sein.
Fokus-Rahmen hat einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund:
In vielen Fällen ist ein Fokus-Rahmen vorhanden, der sich aber zu wenig vom Hintergrund abhebt. Damit der Fokus gut erkennbar ist, muss der Fokus-Indikator vom Hintergrund deutlich unterscheidbar sein. Der Kontrast muss mindestens 3:1 sein.
Fokussierter Status hat zu wenig Kontrast zu unfokussiertem Status:
In einigen Fällen wird der Fokus durch unterschiedliche Status angezeigt – beispielsweise wird ein Button in einer anderen Farbe angezeigt, wenn er mit der Tastatur erreicht wird. Damit dieser Fokus gut erkennbar ist, müssen fokussierter und unfokussierter Status deutlich unterscheidbar sein. Der Kontrast muss mindestens 3:1 betragen.
Weiterführende Informationen
Nicht-Text-Kontrast (WCAG-Kriterium 1.4.11)
Was bedeutet das Kriterium?
Wichtige visuelle Informationen, wie User Interface-Komponenten (z. B. Buttons, Eingabefelder etc.) und grafische Objekte (z. B. informationstragende Icons/Symbole oder Grafiken und Diagramme) müssen ausreichend Kontrast zum Hintergrund bzw. zu angrenzenden Elementen haben. Es muss mindestens ein Kontrastverhältnis von 3:1 erreicht werden.
Ausgenommen sind inaktive User Interface-Elemente sowie Logos, Flaggen und klassische Fotos von Menschen, Landschaften etc.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
Ein ausreichender Kontrast ist wichtig für Menschen mit unterschiedlichen Sehbehinderungen, inklusive Farbenblindheit und Farbschwäche. Auch für Nutzer:innen, die Websites oder Apps in suboptimalen Lichtbedingungen aufrufen – z. B. am Smartphone im direkten Sonnenlicht –, stellt ein entsprechendes Kontrastverhältnis zwischen User Interface-Komponenten oder grafischen Objekten zu angrenzenden Elementen die Benutzbarkeit sicher.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Begrenzungsrahmen von Eingabefeldern haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund:
Wenn Eingabefelder (z. B. ein Suchfeld) durch einen Begrenzungsrahmen als solche erkennbar sind, muss dieser Rahmen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen.
Informationstragende Icons haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund:
Wenn informationstragende Icons eingesetzt werden, beispielsweise eine Lupe für ein Suchfeld, ein Stift für einen Bearbeitungsmodus, ein Hamburger Menü-Icon für ein ausklappbares Menü etc., dann müssen diese Icons einen ausreichenden Kontrast zu angrenzenden Elementen (z. B. zur Hintergrundfarbe) haben, um gut erkennbar zu sein.
Buttons bzw. Slider-/Karussell-Bedienelemente haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund:
Falls Buttons nur durch ihren Kontrast zu angrenzenden Elementen als solche identifiziert werden können, muss dieser Kontrast ausreichend sein.
Auch die Bedienelemente von Slidern bzw. Karussell-Komponenten (z. B. Pfeile zum „Weiterblättern“ oder Punkte, um gezielt eine bestimmte „Folie“ des Sliders auszuwählen) müssen ausreichend kontrastreich zu den angrenzenden Elementen sein, um gut wahrgenommen werden zu können.
Diagramme/Grafiken sind zu wenig kontrastreich:
Bei informationstragenden (Info-)Grafiken oder Diagrammen muss darauf geachtet werden, dass die Inhalte, die lediglich durch ihren Kontrast zu angrenzenden Elementen von diesen unterschieden werden können, einen ausreichenden Kontrast zu ebendiesen aufweisen.
Weiterführende Informationen
Statusmeldungen (WCAG-Kriterium 4.1.3)
Was bedeutet das Kriterium?
Wenn wichtige Änderungen am Inhalt passieren, die nicht fokussiert sind, dann müssen alle Nutzer:innen in angemessener Weise darüber informiert werden, damit sie die Änderungen auch direkt wahrnehmen können. Solche Informationen können sein: Auskunft über den Erfolg oder die Ergebnisse einer Aktion, über den Wartezustand einer Anwendung, über den Fortschritt eines Prozesses oder über vorliegende Fehler.
Das Kriterium betrifft keine Meldungen, die im Rahmen von Kontextänderungen passieren, z. B. wenn eine Seite neu lädt oder ein Dialogfenster geöffnet wird.
Warum und für wen ist das Kriterium wichtig?
In erster Linie richtet sich dieses Kriterium an blinde und sehbehinderte Nutzer:innen, die assistierende Technologien (Screenreader) verwenden. Über Statusmeldungen können sie über Änderungen informiert werden, die sonst nur visuell kommuniziert werden würden.
Drei Beispiele dafür:
- Wenn nach Aktivierung eines „Suchen“-Buttons der Inhalt der Seite aktualisiert wird, um die Suchergebnisse unterhalb der Suchfunktion anzuzeigen mit einer dazugehörigen Information „7 Suchergebnisse gefunden“. Dann muss dieser Text entsprechend als Statusmeldung ausgezeichnet werden, damit ein Screenreader „7 Suchmeldungen gefunden“ ausgibt und die Nutzer:innen über diese Inhaltsänderung informiert sind.
- Wenn ein Eingabefeld für eine E-Mail-Adresse fehlerhaft ausgefüllt wird und über dem Feld dann ein Hinweis wie „E-Mail-Adresse, ungültige Eingabe“ angezeigt wird, muss auch ein Screenreader „Ungültige Eingabe“ oder „E-Mail-Adresse, ungültige Eingabe“ ausgeben.
- Wenn Nutzer:innen einen länger dauernden Prozess (wie bspw. eine Berechnung) starten und visuell ein Icon erscheint, welches „in Arbeit“ oder „wird geladen“ symbolisiert, dann muss ein Screenreader auch eine passende Meldung wie „wird geladen“ oder „Berechnung in Arbeit“ ausgeben. Sonst ist für Screenreader-Nutzer:innen nicht erkennbar, dass der Prozess erfolgreich in Gang gesetzt worden ist.
Was sind die häufigsten Fehler bei diesem Kriterium und wie können sie behoben bzw. vermieden werden?
Keine Statusmeldungen zu fehlerhaften Eingaben vorhanden:
Werden während des Ausfüllens von Formularfeldern Fehlermeldungen zu fehlerhaften Angaben eingeblendet oder wird nach dem Abschicken eines fehlerhaft ausgefüllten Formulars eine Fehlermeldung zum existierenden Formular hinzugefügt, dann müssen diese Informationen auch via Statusmeldungen für Screenreader zur Verfügung gestellt werden.
Keine Statusmeldungen zu Suchergebnissen vorhanden:
Nach der Aktivierung eines „Suchen“-Buttons werden die Suchergebnisse und die Information über die Anzahl der gefundenen Suchergebnisse unterhalb der Suchfunktion eingeblendet. Die Information zur Anzahl der gefundenen Suchergebnisse muss auch als Statusmeldung für Screenreader ausgegeben werden, damit sie allen Nutzer:innen zur Verfügung steht.
Keine Statusmeldungen zu angewendeten Filtern:
Wenn sich vorhandene Inhalte dynamisch ändern, weil sie gefiltert wurden, dann müssen Informationen darüber auch via Statusmeldung an Screenreader-User:innen kommuniziert werden, beispielsweise die Anzahl der Inhalts-Elemente, die nach der Anwendung des Filters verfügbar sind.
Eingabe-Vorschläge werden nicht für Screenreader ausgegeben:
Bei Eingabefeldern, bei denen Eingabe-Vorschläge angezeigt werden, sobald Zeichen eingegeben wurden, müssen diese Informationen auch als Statusmeldungen zur Verfügung stehen, damit auch Screenreader-Nutzer:innen die Eingabe-Vorschläge wahrnehmen und nutzen können. Eine beispielhafte Umsetzung findet sich unter „Predictive Text“ auf der Website der Deque University (externer Link).