Sensibilisierungsmaßnahmen
In Österreich wird über unterschiedliche Kanäle bzw. mit unterschiedlichen Instrumenten für das Thema „Digitale Barrierefreiheit“ sensibilisiert
Folgende Maßnahmen, die im Detail in den unten stehenden Absätzen beschrieben werden, werden dafür gesetzt:
- Presseartikel
- Newsletterbeiträge
- Social-Media-Beiträge
- Veranstaltungen
- Schulungen und Weiterbildungen
- Mailings an öffentliche Einrichtungen
- Beratungen durch Expert:innen
- öffentliche Information auf den einzelnen Websites der Monitoringstellen bzw. der Website www.digitalbarrierefrei.at (externer Link)
Veranstaltungen
Im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen findet ein intensiver Austausch zwischen Monitoringstellen, Interessensvertretungen, öffentlichen Stellen und Accessibility-Expert:innen statt. Highlights in den Jahren 2022 bis 2024 waren der mindestens einmal jährlich stattfindende A-Tag (externer Link) in Wien, das jährliche IKT-Forum in Linz (externer Link) und die zahlreichen „IAAP D-A-CH“-Veranstaltungen (externer Link).
Zusammenfassungen in den Monitoring-Reports
Das Tool, mit dem die einzelnen Ergebnisreports für die Barrierefreiheitsprüfungen der öffentlichen Stellen im Rahmen des Monitorings erstellt werden, ermöglicht es, bei jedem Report gleich zu Beginn eine „Executive Summary“ zu formulieren. Standardmäßig nützen die Monitoringstellen diese Möglichkeit als Sensibilisierungsmaßnahme. Zielgruppe ist dabei nicht in erster Linie die Webagentur der Einrichtung, die die Barrieren beseitigen soll, sondern die oder der Mitarbeitende in der öffentlichen Einrichtung, die/der den Report als Erste:r sieht. In der Zusammenfassung wird in nicht technischer Sprache ein Überblick gegeben, wie der Gesamtzustand der Website bzw. der App ist, welche Barrieren rasch beseitigt werden sollten und aus welchem Grund diese relevant sind. Die Formulierung der Zusammenfassung ist so gewählt, dass sie die zuständige Person in der öffentlichen Einrichtung motivieren soll, den Zustand der Website zu verbessern. Außerdem werden Hinweise auf „Quick Wins“ gegeben.
Die Übermittlung der Ergebnisse der vereinfachten Checks an die geprüften Einrichtungen wird als Sensibilisierungsmaßnahme eingesetzt. In der Zusammenfassung wird ein Standardtext zur Sensibilisierung verwendet. Dieser lautet:
„Österreich arbeitet daran, digital barrierefrei zu werden. Beim regelmäßigen Monitoring von Online-Angeboten der öffentlichen Hand war diesmal auch Ihre Website enthalten.
Die Website wurde rein automatisiert mithilfe eines Accessibility-Test-Programms auf digitale Barrierefreiheit gecheckt. Im vorliegenden Dokument finden Sie das Ergebnis. Nähere Infos zum Test-Vorgang finden Sie auf der FFG-Website: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/monitoring/monitoring-prozess/vereinfachter-monitoring-check (externer Link).
Falls noch nicht vorhanden, benötigt Ihre Website eine Barrierefreiheitserklärung. Welche Inhalte in der Erklärung vorkommen müssen, ist hier beschrieben: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/barrierefreiheitserklaerung (externer Link)
Achten Sie darauf, die Barrierefreiheitserklärung zumindest einmal pro Jahr zu aktualisieren und das Datum der letzten Überprüfung der Barrierefreiheitserklärung anzugeben. So sind die Informationen für die Nutzer:innen Ihrer Website aussagekräftig.
Weitere Tipps, praktische Handbücher, nützliche FAQ und alles Wissenswerte rund um digitale Barrierefreiheit finden Sie auf unserer Website: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/ (externer Link)
Hinweis zur Interpretation des Ergebnisses des automatisierten Checks: Es handelt sich dabei um keinen vollständigen Barrierefreiheits-Check. Es wird lediglich ein kleiner Teil der gesetzlichen Barrierefreiheitskriterien überprüft. Auch bei einer Bewertung mit ‚Passed‘ kann es daher vorkommen, dass Barrierefreiheits-Issues vorhanden sind, die gegebenenfalls manuell gecheckt werden müssen. Um die Barrierefreiheit Ihrer Website sicherzustellen und die Barrierefreiheitserklärung erstellen zu können, empfehlen wir die Durchführung eines detaillierten, manuellen Barrierefreiheits-Checks.“
Informationsportal www.digitalbarrierefrei.at
Um das Thema „Digitale Barrierefreiheit“ bekannter zu machen und ihrem Sensibilisierungs- und Schulungsauftrag nachzukommen, hat die FFG im Jahr 2024 eine digitale Informationsplattform (externer Link) veröffentlicht. Auf der Website findet sich ein breites Informationsangebot, hilfreiche Tipps, Checklisten und eine Übersicht relevanter Kontaktstellen.
Ziel der Plattform ist es, nützliche Informationen zur digitalen Barrierefreiheit für öffentliche Stellen, deren Dienstleister:innen sowie die Nutzer:innen des digitalen Angebots kompakt und leicht auffindbar zur Verfügung zu stellen. Die Plattform und die Inhalte darauf sind barrierefrei und in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
Zielgruppe
Mit der Website sollen folgende Zielgruppen angesprochen werden:
- Webredakteur:innen,
- Web- und Designagenturen,
- öffentliche Auftraggeber:innen und
- Nutzer:innen des digitalen Angebots
Angestrebte Wirkung
Die Autoren und Autorinnen der Website verfolgen folgende Ziele mit den veröffentlichten Inhalten:
- Für das Thema „Digitale Barrierefreiheit“ sensibilisieren
- Zu den verschiedenen Aspekten der digitalen Barrierefreiheit Schulungsmaterial und relevante Informationen zur Verfügung stellen
- Kontakt- und Beratungsstellen bekannt machen
- Transparenz bezüglich der Vorgehensweise des Monitorings zur digitalen Barrierefreiheit schaffen
- Indirekt einen Beitrag zum Diskriminierungsschutz aufgrund einer Behinderung im Hinblick auf die informations- und kommunikationstechnologische bzw. digitale Barrierefreiheit leisten – nach dem geltenden Behindertenrecht können (digitale) Barrieren zu Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führen
„Wir stehen in Österreich und in Europa am Beginn einer neuen digitalen Ära. Die digitale Barrierefreiheit ist die Chance, die Qualität von digitalen Produkten auf ein neues Niveau zu bringen und damit mehr Menschen denn je als User:innen zu gewinnen. Gleichzeitig ist es eine Herausforderung für die gesamte Branche, es als das zu begreifen, was es ist: ein Mindeststandard, der nach oben offen ist für kreative digitale Möglichkeiten und Ideen.“
Die häufigsten nicht erfüllten Kriterien vor den Vorhang bringen
Jährlich nach jedem Monitoringzeitraum veröffentlicht die FFG die „Top Issues-Infografik“ (externer Link) und bespielt ihre Kommunikationsplattformen einige Wochen lang verstärkt damit. Diese am häufigsten auftretenden Barrieren werden näher beleuchtet, erklärt und Vorschläge zur Behebung werden dargestellt.
Zusätzliche Maßnahmen in den Bundesländern
Im Jahr 2023 und 2024 hat das Land Burgenland mit Monitoring-Reports auch Rundschreiben übermittelt. Für das Jahr 2024 sind für den Herbst Rundschreiben an alle Gemeinden des Landes Burgenland zur Sensibilisierung und Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen geplant.
Die Kärntner Gleichbehandlungsstelle sensibilisiert durch Einladungen zu den Schulungen in Zusammenarbeit mit der Kärntner Verwaltungsakademie und dem Gemeindeservicezentrum (GSZ). Zusätzlich werden die Schulungen durch den Gemeindebund (mit großer Reichweite), das GSZ und das Land Kärnten beworben. Die Gleichbehandlungsstelle veröffentlicht wichtige Informationen zum Thema auf der Website der Gleichbehandlungsstelle (externer Link) und auf der Website des Gemeindeservicezentrum (externer Link). Insbesondere gab es 2024 einen Hinweis auf die Veröffentlichung von Informationen zur digitalen Barrierefreiheit anlässlich des Global Accessibility Awareness Day (externer Link) auf den genannten Websites.
Über den Newsletter (Online-Stammtisch) der Webagentur „Webwerk“, die für zahlreiche Gemeinden in Kärnten die Websites erstellt, und die Mitgliederzeitung bzw. Blogeinträge der Kärntner Agentur Designation (externer Link) wird regelmäßig sensibilisiert.
Die Kärntner Gleichbehandlungsstelle veröffentlichte eine Presseaussendung zur Arbeitsgruppe, die für die Erstellung von Übersetzungen der Informationsbroschüren des Amts der Kärntner Landesregierung in Einfache Sprache zuständig ist.
Im Land Oberösterreich wird regelmäßig im Rahmen von Sensibilisierungsvorträgen zu Gleichbehandlung und Antidiskriminierung auf die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Websites und Apps hingewiesen.
Im Land Salzburg wurden mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen für Webredakteur:innen der Landeswebsite angeboten.
Die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol setzte im Zeitraum von 2022 bis 2024 diverse Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema digitale Barrierefreiheit um. Zu diesen Maßnahmen zählten unter anderem klassische Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Presseaussendungen, Artikel und Beiträge in regionalen und überregionalen Medien sowie Postings auf den Social-Media-Kanälen des Landes Tirol. Zu den von der Ombudsstelle genutzten Medien zur Sensibilisierung gehören neben dem Webauftritt des Landes Tirol u. a. der ORF (im Rahmen von Fernseh-, Radio- und Printbeiträgen), die Tiroler Tageszeitung, die Gemeindezeitung TIROL.KOMMUNAL, die Bezirksblätter sowie der Gemeindenewsletter „Merkblatt der Tiroler Gemeinden“.
Darüber hinaus versendet die Ombudsstelle regelmäßig (Info-) Mailings an öffentliche Einrichtungen, aber auch an sonstige Interessierte. Diese klären zum einen über Verpflichtungen im Bereich digitale Barrierefreiheit auf, stellen zum anderen aber auch diverse Informationen zum Thema bereit und geben Hinweise auf relevante Schulungs- und Weiterbildungsangebote.
Die Ombudsstelle führte des Weiteren einige Sensibilisierungskampagnen durch:
- Anlässlich der Gemeinderats- und Bürgermeister:innen-Wahlen 2022 gab es eine Kampagne zum Thema „Barrierefreies Wählen“.
- Zwei weitere, breit angelegte Sensibilisierungskampagnen fanden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils unter dem Titel „10 Tage Digitale Barrierefreiheit“ anlässlich des Welttags der Digitalen Barrierefreiheit im Mai statt. Die im Zuge dieser Kampagne vermittelten Themen und Informationen sind dauerhaft verfügbar unter digital-barrierefrei | Land Tirol (externer Link).
Im Intranet des Landes Vorarlberg wird in der Community der Web-Redakteur:innen auf interne Neuerungen zur Barrierefreiheit hingewiesen.