Zuständige Stellen nützen Synergien
Wie in Österreich Synergien von öffentlichen Stellen in Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit genützt werden
Umfangreiches Informationsangebot auf www.digitalbarrierefrei.at
Laut Bundesgesetz hat die FFG im Auftrag des Bundes die Aufgabe, anzuwendende inhaltliche Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit sowie anzuwendende Monitoringmethoden und Berichtsmodalitäten im Internet zu veröffentlichen.
Um dieser Aufgabe zielgruppengerechter nachzukommen, hat die FFG im Jahr 2024 die neue Website www.digitalbarrierefrei.at (externer Link) veröffentlicht. Die Website bietet ein umfangreiches Informationsangebot. Dieses wird laufend erweitert und aktualisiert.
Auf der Website werden transparent die Entwicklungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit Österreichs dargestellt. Das erfolgt in Form von Monitoringberichten (Veröffentlichung alle drei Jahre) und Zwischenberichten in den Jahren, in denen kein umfangreicher Monitoringbericht veröffentlicht wird. Zusätzlich dazu wird ein besonderes Augenmerk auf die jährlich ermittelten „Top Issues“ gelegt. Top Issues sind die Barrierefreiheitskriterien, die in einem Monitoring-Jahr bei den Monitoring-Checks am häufigsten nicht erfüllt wurden.
Die Website bietet sowohl den Monitoring- und Beschwerdestellen in den Bundesländern als auch der Monitoring- und Beschwerdestelle des Bundes die Möglichkeit für das Thema zu sensibilisieren, Schulungsunterlagen zur Verfügung zu stellen und die Entwicklungen darzustellen.
Beworben werden die Inhalte über Mailings an öffentliche Einrichtungen sowie Newsletter- und Social-Media-Beiträge, auf Veranstaltungen und im Rahmen von Beratungen. Die Website bietet einen Großteil der Inhalte auch in englischer Sprache an. 2025 wird die Website ausgewählte Inhalte zusätzlich in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Gesamtösterreichische Vorgehensweise beim Monitoring-Prozess
Zentrales Element dabei die digitale Barrierefreiheit in Österreich voranzutreiben, ist eine gemeinsame Vorgehensweise beziehungsweise enge Abstimmung zwischen der zuständigen Stelle des Bundes und denen der Länder. Ziel des Bundes war es, seit Inkrafttreten des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG), eine einheitliche Vorgehensweise bei den Monitoring-Checks herbeizuführen und, wo möglich, Synergien beim Monitoring zu nützen. In den letzten drei Jahren fanden dazu zweimal im Jahr Austausch-Meetings mit den Vertreter:innen der Bundesländer und des Bundes statt. Inzwischen hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder entwickelt.
Mehr Details zum Monitoring-Prozess finden sich auf der Website digitalbarrierefrei.at (externer Link).
Barrierefreiheit im Vergabe- und Vertragswesen berücksichtigen
Barrierefreiheit muss bereits in der Konzeption der Website bzw. App und in der Leistungsbeschreibung sowie in allen Stadien des Vergabeprozesses berücksichtigt werden, nicht zuletzt, um Kosten für allfällige nachträgliche und zumeist aufwendige Korrekturen zu sparen.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine interministerielle Arbeitsgruppe einen Leitfaden zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen von Informations- und Kommunikationstechnologien im Vergabe- und Vertragswesen entwickelt. Das Ergebnis liegt als Leitfaden im Verwaltungswiki des Bundes im Bereich „Barrierefrei: Inklusives Vergabewesen“ (externer Link) und in Form von praktisch einsetzbaren Werkzeugen (siehe Vertragsbeilagen A bis F) vor.
Barrierefreiheitsgesetz und Web-Zugänglichkeits-Gesetz
In Österreich ist die für die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes zuständige Stelle das Sozialministeriumservice (Landesstelle Oberösterreich) (externer Link). Zwischen der durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz definierten Monitoringstelle des Bundes – der FFG – und der zuständigen Stelle zum Barrierefreiheitsgesetz besteht ein regelmäßiger Austausch um auch hier Synergien nützen zu können.