Allgemeine Angaben

Informationen zu den Monitoringzeiträumen und den zuständigen Monitoringstellen

Monitoringzeiträume

In diesem Bericht werden die Ergebnisse aus dem zweiten, dritten und vierten Monitoringzeitraum dargestellt.

  • Zweiter Monitoringzeitraum: 1. Januar 2022 bis 22. Dezember 2022
  • Dritter Monitoringzeitraum: 1. Januar 2023 bis 22. Dezember 2023
  • Vierter Monitoringzeitraum: 1. Januar 2024 bis 22. Dezember 2024

Während dieser drei Zeiträume wurde jeweils eine Stichprobe an Websites und Apps von den Monitoringstellen beziehungsweise in ihrem Auftrag auf Barrierefreiheit überprüft.

Tage der Durchführung der Monitoring-Checks im Detail:

  • Monitoringzeitraum 2022: 7. Februar 2022 bis 13. Oktober 2022
  • Monitoringzeitraum 2023: 24. Januar 2023 bis 11. Oktober 2023
  • Monitoringzeitraum 2024: 1. Februar 2024 bis 16. September 2024

Zuständige Stellen

In Österreich gibt es zehn Monitoringstellen: eine Stelle, die für das Monitoring der Websites und Apps auf Bundesebene zuständig ist, und für jedes der neun Bundesländer eine weitere zuständige Stelle.

Die FFG nimmt eine koordinierende Rolle in Zusammenhang mit der Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bund ein und unterstützt die zuständigen Stellen in den Bundesländern bei ihren Monitoringaufgaben. Es wurde in enger Abstimmung eine gemeinsame Herangehensweise erarbeitet, damit das Monitoring in ganz Österreich effizient durchgeführt und die digitale Barrierefreiheit in Österreich gemeinsam vorangetrieben werden kann.

https://monitoringbericht2024.digitalbarrierefrei.at/eckdaten-grundlagen/allgemeine-angaben