Darstellung der eingegangenen Meldungen

Eine Übersicht der in den Jahren 2022 bis 2024 eingegangenen Beschwerden

Beschwerdestelle des Bundes

In der Beschwerdestelle des Bundes sind im Jahr 2022 27 Beschwerden eingegangen. Es wurden daraufhin Handlungsempfehlungen verfasst und an die betroffenen Einrichtungen übermittelt. Bei 13 Beschwerden gab es keine Rückmeldung von der öffentlichen Einrichtung an die Beschwerdestelle. Die Beschwerdestelle kann keine Aussage dazu treffen, ob diese Barrieren behoben wurden. Auf alle anderen Beschwerden reagierte die betroffene Einrichtung und skizzierte den Weg zur Behebung der Barrieren oder beseitigte diese laut eigenen Angaben umgehend.

Im Jahr 2023 erreichten 15 Beschwerden die Beschwerdestelle. Bis auf einen Fall reagierten alle betroffenen Einrichtungen und skizzierten den Weg zur Behebung der Barriere oder informierten über die bereits erfolgte Behebung. Es wird angenommen, dass die im Jahr 2023 neu eingeführten Follow-up-Mails der Beschwerdestelle (2 Monate nach der ersten Kontaktaufnahme), zu diesem hohen Rücklauf beigetragen haben.

Im Jahr 2024 behandelte die Beschwerdestelle des Bundes von Jänner bis einschließlich Oktober 22 Beschwerden. Bis Oktober 2024 konnte die Beschwerdestelle 9 Rückmeldungen von den betroffenen Einrichtung verzeichnen. Darin beschrieben die Einrichtungen den Weg zur Behebung der Barrieren oder informierten über die bereits erfolgte Behebung. 13 Rückmeldungen sind per Oktober 2024 noch ausständig.

In den Jahren 2022 bis 2024 leitete die Beschwerdestelle auf Wunsch der Beschwerdeführer:innen insgesamt 6 Beschwerden an die Behindertenanwaltschaft weiter.
Mehr zur Arbeit der Behindertenanwaltschaft (externer Link)  und zu Schlichtungsverfahren (extener Link) findet sich auf der Website des Sozialministeriums.

Beschwerdestellen der Bundesländer

Von der Gleichbehandlungsstelle Kärnten wurde 2022 eine Beschwerde registriert, 2023 waren es 3 Beschwerden. Im Jahr 2024 gingen bis Ende Juni 5 Beschwerden bei der Gleichbehandlungsstelle ein. Die Beschwerden wurden an die jeweils zuständige Stelle zur Behebung der Probleme weitergeleitet und daraufhin daran gearbeitet. In 70 % der Fälle wurde die Barriere rasch beseitigt. Häufig erhielt die Gleichbehandlungsstelle die Rückmeldung, dass die Website demnächst überarbeitet würde und die Fehler dann behoben würden.

Seit 2022 verzeichnete die Niederösterreichischen Antidiskriminierungsstelle 3 Beschwerden. Die betroffenen Einrichtungen reagierten binnen weniger Tage auf die Beschwerde und die gemeldeten Barrieren wurden behoben.

Im Land Tirol gingen im Zeitraum 2022 bis 2024 3 Beschwerdefälle ein. Die Barrieren wurden in allen Fällen behoben. In 2 der 3 Fälle wurden die Rückmeldungen von den Einrichtungen gut aufgenommen, und es konnte am Problem gearbeitet werden. In einem Fall gab es keine Rückmeldung, trotzdem wurden die Verbesserungsvorschläge nach längerer Bearbeitungszeit umgesetzt.

In Wien gab es Ende 2023 einen Beschwerdefall, der im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens Anfang 2024 zu einem positiven Ergebnis führte. Die Umsetzung erfolgte aber verzögert, weil die Behebung der Barriere einen größeren technischen Aufwand erforderte. Die betroffene Einrichtung zeigte sich kooperativ und suchte rasch nach Lösungen.

In den Ländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg sind im Zeitraum 2022 bis 2024 keine Beschwerden eingelangt.

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