Glossar
Erneute Prüfung
Ab dem zweiten Monitoringzeitraum (ab 2022) enthält die Stichprobe, soweit die Zahl der bestehenden Websites oder Apps dies zulässt, mindestens 10 % der Websites und Apps, die im vorherigen Überwachungszeitraum überwacht wurden, und mindestens 50 % im vorangegangenen Berichtszeitraum nicht überwachter Websites oder Apps. Das ist eine Vorgabe aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission (externer Link).