Glossar

B

Barriere­freiheits­erklärung

Öffentliche Stellen müssen eine Barrierefreiheitserklärung auf ihren Websites beziehungsweise in ihren Apps veröffentlichen. Diese Erklärung informiert detailliert, umfassend und klar in einem barrierefrei zugänglichen Format über die digitale Barrierefreiheit des jeweiligen Angebots. Betreiber:innen überprüfen und aktualisieren sie regelmäßig, zumindest einmal jährlich. Mehr Informationen zur Barrierefreiheitserklärung finden Sie hier (externer Link).

Barrierefreiheitsgesetz

Das Bundesgesetz über Barriere­freiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheits­gesetz – BaFG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) (externer Link).

C

Cookie

Ein Cookie ist eine kleine Datei, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Computer oder App gespeichert wird. Mithilfe des Cookies kann sich die Website z. B. bestimmte Handlungen und Einstellungen (Benutzername, Sprache, Schriftgröße und andere Anzeigeparameter) für eine gewisse Zeit merken, sodass Sie diese Informationen nicht bei jedem Besuch der Website oder beim Wechsel von einer Seite zu einer anderen erneut eingeben müssen.

D

Disproportionale Stichprobenziehung

Damit alle unterschiedlichen Dienstleistungsbereiche und Verwaltungsebenen in der Stichprobe berücksichtigt werden, werden diese zu gleichen Teilen und nicht nach ihrer tatsächlichen Verteilung in der Grundgesamtheit gezogen. So wird sichergestellt, dass alle gleichermaßen berücksichtigt sind.

Durchsetzungsverfahren

Das Durchsetzungsverfahren soll dafür sorgen, dass die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie eingehalten wird. In Österreich ist es so umgesetzt, dass sich alle Nutzer:innen der Websites und Apps der öffentlichen Hand an die jeweils zuständige Servicestelle/Beschwerdestelle wenden können, wenn sie in diesen digitalen Angeboten auf Barrieren stoßen und sie über den direkten Kontakt zu den Betreiber:innen keine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen haben.

E

Eingehende Checks Websites oder Apps

Detaillierte manuelle Checks auf alle Barrierefreiheitsanforderungen (inklusive Tool-Unterstützung dort, wo es sinnvoll ist). Ergebnis ist die Einschätzung der Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen. Es wird festgestellt, welche Kriterien erfüllt werden und welche nicht. Zu den nicht erfüllten Kriterien werden detaillierte Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt, wie die Barrierefreiheit verbessert werden kann.

Erneute Prüfung

Ab dem zweiten Monitoringzeitraum (ab 2022) enthält die Stichprobe, soweit die Zahl der bestehenden Websites oder Apps dies zulässt, mindestens 10 % der Websites und Apps, die im vorherigen Überwachungszeitraum überwacht wurden, und mindestens 50 % im vorangegangenen Berichtszeitraum nicht überwachter Websites oder Apps. Das ist eine Vorgabe aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission (externer Link).

F

Feedbackmechanismus

Jede Website und App stellt in der Barrierefreiheitserklärung eine Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, über die Nutzer:innen Barrierefreiheitsmängel melden können. Über den Feedbackmechanismus können Nutzer:innen auch Informationen zu Inhalten einholen, die nicht unter die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie fallen oder von der Richtlinie ausgenommen sind.

M

Mobile Anwendung / App

Eine mobile Anwendung ist ein Computerprogramm, das auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets installiert und ausgeführt werden kann und extra dafür programmiert wurde. Eine mobile Anwendung wird auch App genannt.

N

Nichtkonformität

Nichtkonformität ist ein Synonym für Nichtübereinstimmung. Wenn etwas nicht konform ist, bedeutet es, dass eine Anforderung nicht erfüllt ist. Bei den vereinfachten Prüfungen von Websites wird auf Nichtkonformität geprüft.
Das bedeutet, dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob die vereinfacht überprüfte Website Kriterien erfüllt hat. Es kann nur eine Aussage darüber getroffen werden, ob mit den zu den überprüften Kriterien durchgeführten Tests Fehler gefunden wurden oder nicht.

O

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (externer Link) ist die zentrale Organisation für die Förderung und Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Österreich. Ziel der FFG ist die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Österreich im globalen Wettbewerb und damit die nachhaltige Absicherung hochwertiger Arbeitsplätze und des Wohlstands in Österreich.

P

Primärer Zusammenhang mit den Barrierefreiheits-Erfordernissen

Im Europäischen Standard EN 301 549 (PDF) (externer Link) wird dargestellt, welcher Zusammenhang zwischen den Barrierefreiheitskriterien und den Barrierefreiheits-Erfordernissen der Nutzer:innen besteht. Den Kriterien können sogenannte funktionale Leistungsaussagen zugeordnet werden. Es sind 11 funktionale Leistungsaussagen definiert:

  • Nutzung ohne Sehvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Nutzung ohne Farbwahrnehmung
  • Nutzung ohne Hörvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen
  • Nutzung ohne Stimme
  • Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft
  • Nutzung mit eingeschränkter Reichweite
  • Minimiert Auslöser lichtempfindlicher Anfälle
  • Nutzung mit kognitiven Einschränkungen
  • Privatsphäre

Wenn ein Barrierefreiheitskriterium eine funktionale Leistungsaussage unterstützt, dann besteht ein primärer Zusammenhang.

Q

Quick Wins

Bezieht sich auf eine Maßnahme oder Initiative, die schnell und mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden kann und sofortige, positive Ergebnisse liefert.

R

Report

Die Ergebnisse der Barrierefreiheitschecks werden durch ein Online-Report-Tool dokumentiert. Für jede gecheckte Website und App wird ein Report über die Ergebnisse generiert.

S

Screenreader

Ein Screenreader ist eine Software, die die grafische Benutzeroberfläche z. B. einer Website akustisch oder taktil vermittelt.

Sekundärer Zusammenhang mit den Barrierefreiheits-Erfordernissen

Im Europäischen Standard EN 301 549 (PDF) (externer Link) wird dargestellt, welcher Zusammenhang zwischen den Barrierefreiheitskriterien und den Barrierefreiheits-Erfordernissen der Nutzer:innen besteht. Den Kriterien können sogenannte funktionale Leistungsaussagen zugeordnet werden. Es sind 11 funktionale Leistungsaussagen definiert:

  • Nutzung ohne Sehvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Nutzung ohne Farbwahrnehmung
  • Nutzung ohne Hörvermögen
  • Nutzung mit eingeschränktem Hörvermögen
  • Nutzung ohne Stimme
  • Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft
  • Nutzung mit eingeschränkter Reichweite
  • Minimiert Auslöser lichtempfindlicher Anfälle
  • Nutzung mit kognitiven Einschränkungen
  • Privatsphäre

Wenn ein Barrierefreiheitskriterium eine funktionale Leistungsaussage teilweise unterstützt, weil manche Nutzer:innen die Funktion möglicherweise in bestimmten Situationen verwenden, dann besteht ein sekundärer Zusammenhang.

V

Vereinfachte Checks Websites

Bei den vereinfachten Checks wird eine Auswahl der Barrierefreiheitskriterien auf Nichtkonformität gecheckt. Die Kriterien werden dabei fast ausschließlich automatisiert (mithilfe eines Accessibility-Testing-Tools) analysiert. Es wird festgestellt, ob zu den ausgewählten Kriterien Fehler gefunden werden. Bei den vereinfachten Checks kann nicht überprüft werden, ob Barrierefreiheitskriterien erfüllt werden.

W

WAD Report Tool

Das WAD Report Tool ist eine Software, die die FFG verwendet, um Monitoring-Reports zu erstellen. Die Abkürzung WAD steht für Web Accessibility Directive. Das ist die EU-Richtlinie auf der das Barrierefreiheits-Monitoring basiert. Das Tool ist eine Erweiterung des WCAG-EM Report Tools (externer Link) der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) (externer Link).

WAI

Die Web Accessibility Initiative (WAI) (externer Link) ist eine Initiative des World Wide Web Consortium (W3C) (externer Link). Die WAI entwickelt technische Spezifikationen, Richtlinien, Techniken sowie unterstützende Ressourcen, die Lösungen für Barrierefreiheit beschreiben. Diese gelten als internationale Standards für barrierefreies Web.

WAI-ARIA

Accessible Rich Internet Applications der Web Accessibility Initiative (WAI) (externer Link). ARIA werden insbesondere benötigt, wenn kein natives HTML verwendet wird, sondern Custom-Komponenten entwickelt werden, beziehungsweise wenn Technologien zum Einsatz kommen, die Accessibility nicht direkt eingebaut haben. ARIA erweitern den Quellcode um Accessibility-Informationen.

Web Content Accessibility Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines (kurz WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) stellen einen einheitlichen Standard für barrierefreie Webinhalte (Desktopwebsites, mobile Websites und native mobile Apps) zur Verfügung. In der Version 2.1 der WCAG sind insgesamt 78 Erfolgskriterien enthalten. Diese lassen sich auf drei unterschiedliche Konformitätsstufen aufteilen: Level A, Level AA und Level AAA. Dabei stellt Level A die minimale Konformitätsstufe dar und Level AAA die höchste. Die Kriterien verteilen sich auf 4 Prinzipien: „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“.

Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (externer Link), kurz WZG, ist ein Gesetz in Österreich. Durch das WZG wurde die Web-Zugänglichkeits-Richtline (externer Link) in Österreich in die nationale Gesetzgebung übernommen.

Web-Zugänglichkeits-Richtlinie

Hierbei handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2016/2102 (externer Link) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und Apps öffentlicher Stellen. Sie verpflichtet öffentliche Stellen der EU-Mitgliedstaaten zu barrierefreien digitalen Angeboten. Die Richtlinie bildet die Grundlage für die nationalen Gesetzgebungen wie das Web-Zugänglichkeits-Gesetz auf Bundesebene in Österreich.

World Wide Web Consortium

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein Industriekonsortium, das versucht, Standards für die Entwicklung des Webs und die Interoperabilität zwischen WWW-Produkten (World Wide Web) durch die Erstellung von Spezifikationen und Referenzsoftware zu fördern. Die technischen Standards und Richtlinien sollen sicherstellen, dass das Web für alle Menschen auf der ganzen Welt offen, zugänglich und interoperabel bleibt.

https://monitoringbericht2024.digitalbarrierefrei.at/glossar