Bericht zu Österreichs
Digitaler Barrierefreiheit 2024

Der vorliegende Bericht ist der zweite Monitoring­bericht Österreichs, der nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über den barriere­freien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) von der Österreichischen Forschungs­förderungs­gesellschaft (FFG) im Auftrag des Bundes erstellt wurde.

Er ist an die Europäische Kommission und ein breiteres Fachpublikum gerichtet und stellt die Ergebnisse des Monitorings einschließlich der Messdaten dar. Die Berichterstattung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 (externer Link) der Kommission. Die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde in die nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten übernommen, in Österreich in Form von einem Bundesgesetz und neun Landesgesetzen.

Ziel der Richtlinie ist es, Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefreier zu machen und innerhalb der EU unterschiedliche technische Standards zu harmonisieren. Dadurch wird allen Menschen, die in der EU leben, ein besserer Zugang zum digitalen Angebot öffentlicher Stellen ermöglicht.

Die Richtlinie referenziert auf eine Zugänglichkeitsnorm, die in einem harmonisierten europäischen Standard dargelegt wird. Für diesen Bericht gilt die EN 301 549 Version 3.2.1 (2021-03) (PDF) (externer Link).

Die EU-Mitgliedstaaten dokumentieren die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mittels eines regelmäßigen Monitorings. Die Ergebnisse wurden in Form eines Monitoringberichts erstmals Ende 2021 und werden danach alle drei Jahre dargestellt. Weiters erstellt die FFG in den Jahren zwischen den Monitoringberichten jährliche Zwischenberichte (externer Link).

Hinweise zu diesem Bericht

Zahlen in diesem Bericht sind gerundet, weshalb in der Summe abweichende Ergebnisse zu 100 % auftreten können.

Begriffe, die mit einer gepunkteten Linie ausgezeichnet sind, können im Glossar nachgeschlagen werden.

Die Seite in Leichter Sprache bietet einen leicht verständlichen Überblick über die Ergebnisses dieses Berichts.

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Die Seiten dieses Berichts können Sie zur Ablage oder zum Offline-Lesen ausdrucken bzw. als PDF-Datei abspeichern (über die Druck­funktion Ihres Browsers).

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Mehr über Digitale Barrierefreiheit

Monitoringberichte anderer Zeiträume sowie ausführ­liche Informa­tionen, nützliches Know-how, hilfreiche Tipps, Check­listen, Tools und Services zu digitaler Barriere­freiheit in Öster­reich finden Sie auf der Website www.digitalbarrierefrei.at (externer Link).

Auf einen Blick

Wie viele digitale Angebote und einzelne Unterseiten/Screens wurden gecheckt?

Monitoring­zeitraum 2022

  • 23 eingehende Checks Websites – 460 Unterseiten
  • 253 vereinfachte Checks Websites – 3690 Unterseiten
  • 17 eingehende Checks Apps – 280 Screens

Monitoring­zeitraum 2023

  • 23 eingehende Checks Websites – 400 Unterseiten
  • 341 vereinfachte Checks Websites – 4900 Unterseiten
  • 15 eingehende Checks Apps – 200 Screens

Monitoring­zeitraum 2024

  • 23 eingehende Checks Websites – 390 Unterseiten
  • 343 vereinfachte Checks Websites – 4800 Unterseiten
  • 15 eingehende Checks Apps – 230 Screens

Die unter­schied­lichen Arten der Checks

  • Eingeh­ende Checks von Websites und von Apps: sehr ausführliche, primär manuelle Checks
  • Verein­fachte Checks von Websites: wesentlich weniger aufwendige, fast vollständig automatisierte Checks

In welchem Zeitraum?

  • Monitoring­zeitraum 2022: Februar 2022 bis Oktober 2022
  • Monitoring­zeitraum 2023: Januar 2023 bis Oktober 2023
  • Monitoring­zeitraum 2024: Februar 2024 bis September 2024

Die Monitoring- und Berichtszeiträume

  • 01.01.2020–22.12.2021 – 1. Monitoringzeitraum = 1. Berichtszeitraum
  • 01.01.2022–22.12.2024 – 2. Berichtszeitraum
    • 01.01.2022–22.12.2022 – 2. Monitoringzeitraum
    • 01.01.2023–22.12.2023 – 3. Monitoringzeitraum
    • 01.01.2024–22.12.2024 – 4. Monitoringzeitraum
  • 01.01.2025–22.12.2027 – 3. Berichtszeitraum
    • 01.01.2025–22.12.2025 – 5. Monitoringzeitraum
    • 01.01.2026–22.12.2026 – 6. Monitoringzeitraum
    • 01.01.2027–22.12.2027 – 7. Monitoringzeitraum
  • Etc.

Was sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)?

4 Prinzipien

  • Wahrnehmbar: Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibungen, Anpassbarkeit der Darstellung und ausreichende Kontraste
  • Bedienbar: Tastaturbedienung, ­ausreichend Zeit bei Eingaben, keine Blitze und Navigierbarkeit
  • Verständlich: Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Hilfen bei der Eingabe
  • Robust: Kompatibilität mit assistierenden Technologien

78 Erfolgskriterien

Die Erfolgskriterien sind in 3 Konformitäts­stufen eingeteilt, was deren Priorität widerspiegelt:

  • Stufe A: Basisanforderungen der Barrierefreiheit, höchste Priorität
  • Stufe AA: Anforderungen hoher Priorität
  • Stufe AAA: zusätzliche Anforderungen niedrigerer Priorität

Welche Kriterien sind am häufigsten nicht erfüllt?

Von 2022 bis 2024 für Websites und Apps:

  • 1.1.1 Non-text Content
  • 1.3.1 Info and Relationships
  • 1.4.3 Contrast (Minimum)
  • 1.4.11 Non-text Contrast
  • 2.1.1 Keyboard
  • 2.4.3 Focus Order
  • 2.4.7 Focus Visible
  • 4.1.2 Name, Role, Value
  • 4.1.3 Status Messages

Barrierefreiheits­erklärung

Knapp mehr als die Hälfte der gecheckten Websites und Apps haben eine Barriere­freiheits­­erklärung.

80 Beschwerden wurden in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet

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