Bericht zu Österreichs
Digitaler Barrierefreiheit 2024
Der vorliegende Bericht ist der zweite Monitoringbericht Österreichs, der nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag des Bundes erstellt wurde.
Er ist an die Europäische Kommission und ein breiteres Fachpublikum gerichtet und stellt die Ergebnisse des Monitorings einschließlich der Messdaten dar. Die Berichterstattung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 (externer Link) der Kommission. Die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurde in die nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten übernommen, in Österreich in Form von einem Bundesgesetz und neun Landesgesetzen.
Ziel der Richtlinie ist es, Websites und Apps öffentlicher Stellen barrierefreier zu machen und innerhalb der EU unterschiedliche technische Standards zu harmonisieren. Dadurch wird allen Menschen, die in der EU leben, ein besserer Zugang zum digitalen Angebot öffentlicher Stellen ermöglicht.
Die Richtlinie referenziert auf eine Zugänglichkeitsnorm, die in einem harmonisierten europäischen Standard dargelegt wird. Für diesen Bericht gilt die EN 301 549 Version 3.2.1 (2021-03) (PDF) (externer Link).
Die EU-Mitgliedstaaten dokumentieren die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mittels eines regelmäßigen Monitorings. Die Ergebnisse wurden in Form eines Monitoringberichts erstmals Ende 2021 und werden danach alle drei Jahre dargestellt. Weiters erstellt die FFG in den Jahren zwischen den Monitoringberichten jährliche Zwischenberichte (externer Link).
Hinweise zu diesem Bericht
Zahlen in diesem Bericht sind gerundet, weshalb in der Summe abweichende Ergebnisse zu 100 % auftreten können.
Begriffe, die mit einer gepunkteten Linie ausgezeichnet sind, können im Glossar nachgeschlagen werden.
Die Seite in Leichter Sprache bietet einen leicht verständlichen Überblick über die Ergebnisses dieses Berichts.
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Die Seiten dieses Berichts können Sie zur Ablage oder zum Offline-Lesen ausdrucken bzw. als PDF-Datei abspeichern (über die Druckfunktion Ihres Browsers).
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Mehr über Digitale Barrierefreiheit
Monitoringberichte anderer Zeiträume sowie ausführliche Informationen, nützliches Know-how, hilfreiche Tipps, Checklisten, Tools und Services zu digitaler Barrierefreiheit in Österreich finden Sie auf der Website www.digitalbarrierefrei.at (externer Link).
Auf einen Blick
Wie viele digitale Angebote und einzelne Unterseiten/Screens wurden gecheckt?
Monitoringzeitraum 2022
- 23 eingehende Checks Websites – 460 Unterseiten
- 253 vereinfachte Checks Websites – 3690 Unterseiten
- 17 eingehende Checks Apps – 280 Screens
Monitoringzeitraum 2023
- 23 eingehende Checks Websites – 400 Unterseiten
- 341 vereinfachte Checks Websites – 4900 Unterseiten
- 15 eingehende Checks Apps – 200 Screens
Monitoringzeitraum 2024
- 23 eingehende Checks Websites – 390 Unterseiten
- 343 vereinfachte Checks Websites – 4800 Unterseiten
- 15 eingehende Checks Apps – 230 Screens
Die unterschiedlichen Arten der Checks
- Eingehende Checks von Websites und von Apps: sehr ausführliche, primär manuelle Checks
- Vereinfachte Checks von Websites: wesentlich weniger aufwendige, fast vollständig automatisierte Checks
In welchem Zeitraum?
- Monitoringzeitraum 2022: Februar 2022 bis Oktober 2022
- Monitoringzeitraum 2023: Januar 2023 bis Oktober 2023
- Monitoringzeitraum 2024: Februar 2024 bis September 2024
Die Monitoring- und Berichtszeiträume
- 01.01.2020–22.12.2021 – 1. Monitoringzeitraum = 1. Berichtszeitraum
- 01.01.2022–22.12.2024 – 2. Berichtszeitraum
- 01.01.2022–22.12.2022 – 2. Monitoringzeitraum
- 01.01.2023–22.12.2023 – 3. Monitoringzeitraum
- 01.01.2024–22.12.2024 – 4. Monitoringzeitraum
- 01.01.2025–22.12.2027 – 3. Berichtszeitraum
- 01.01.2025–22.12.2025 – 5. Monitoringzeitraum
- 01.01.2026–22.12.2026 – 6. Monitoringzeitraum
- 01.01.2027–22.12.2027 – 7. Monitoringzeitraum
- Etc.
Was sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)?
4 Prinzipien
- Wahrnehmbar: Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibungen, Anpassbarkeit der Darstellung und ausreichende Kontraste
- Bedienbar: Tastaturbedienung, ausreichend Zeit bei Eingaben, keine Blitze und Navigierbarkeit
- Verständlich: Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Hilfen bei der Eingabe
- Robust: Kompatibilität mit assistierenden Technologien
78 Erfolgskriterien
Die Erfolgskriterien sind in 3 Konformitätsstufen eingeteilt, was deren Priorität widerspiegelt:
- Stufe A: Basisanforderungen der Barrierefreiheit, höchste Priorität
- Stufe AA: Anforderungen hoher Priorität
- Stufe AAA: zusätzliche Anforderungen niedrigerer Priorität
Welche Kriterien sind am häufigsten nicht erfüllt?
Von 2022 bis 2024 für Websites und Apps:
- 1.1.1 Non-text Content
- 1.3.1 Info and Relationships
- 1.4.3 Contrast (Minimum)
- 1.4.11 Non-text Contrast
- 2.1.1 Keyboard
- 2.4.3 Focus Order
- 2.4.7 Focus Visible
- 4.1.2 Name, Role, Value
- 4.1.3 Status Messages
Barrierefreiheitserklärung
Knapp mehr als die Hälfte der gecheckten Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung.
80 Beschwerden wurden in den Jahren 2022 bis 2024 bearbeitet