Zusammenfassung
Überblick über die Ergebnisse des Monitorings zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 und die Tätigkeiten der Monitoring- und Beschwerdestellen in Österreich
Die Auswertungen zeigen, inwieweit Österreich die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erfüllt. Dieser Bericht umfasst alle Ergebnisse der Barrierefreiheitschecks von Websites und Apps des zweiten, dritten und vierten Monitoringzeitraums. Die Checks wurden von Februar bis Oktober 2022, von Januar bis Oktober 2023 und von Februar bis September 2024 durchgeführt.
Bei den Monitoring-Checks gibt es verschiedene Vorgehensweisen – „eingehend“ bedeutet, dass eine umfassende Evaluation aller Barrierefreiheitskriterien durchgeführt wurde, bei „vereinfacht“ geht es um einen rein automatisierten Check einer Auswahl an Kriterien. Die folgende Anzahl an digitalen Angeboten wurde gecheckt:
Monitoringzeitraum 2022:
- 23 eingehende Checks von Websites
- 253 vereinfachte Checks von Websites
- 17 eingehende Checks von Apps
Monitoringzeitraum 2023:
- 23 eingehende Checks von Websites
- 341 vereinfachte Checks von Websites
- 15 eingehende Checks von Apps
Monitoringzeitraum 2024:
- 23 eingehende Checks von Websites
- 343 vereinfachte Checks von Websites
- 15 eingehende Checks von Apps
Diese Auswahl wurde aus allen Websites und Apps getroffen, die unter die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie fallen – unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verwaltungsebenen und der Vielfalt öffentlicher Dienstleistungsbereiche. Bei Apps wurden außerdem Downloadzahlen und die unterschiedlichen Betriebssysteme berücksichtigt. Die Stichprobe wurde unter Einbeziehung von Interessenvertretungen gezogen.
Zuständig für die Durchführung des Monitorings sind neun Stellen auf Länderebene und eine auf Bundesebene. Die Ergebnisse der Checks wurden gesammelt von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ausgewertet und in Form dieses Berichts veröffentlicht.
Technische Grundlage für die überprüften Kriterien bildet der Europäische Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) (PDF) (externer Link). Er umfasst die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 AA-Kriterien sowie weitere Barrierefreiheitskriterien.
Zentrale Ergebnisse
Im vorliegenden Monitoringbericht kann – neben den Detailergebnissen zu den drei unterschiedlichen Prüfarten – erstmals seit Beginn des Monitorings über Entwicklungen berichtet werden.
Bei den eingehenden Checks von Websites zeigt sich eine positive Entwicklung über die Jahre 2022 bis 2024: Der Anteil der Websites, die weniger als 50 % der WCAG-Kriterien erfüllen, ist von 39 % im Jahr 2022 auf 9 % im Jahr 2024 zurückgegangen.
Bei den vereinfachten Checks von Websites kann über die drei Monitoringzeiträume eine leicht positive Tendenz verzeichnet werden: Der Anteil der Websites, die keines oder nur eines der 13 geprüften WCAG-Kriterien nicht erfüllen, stieg von 2022 bis 2024 kontinuierlich leicht an. Zusätzlich lässt sich ein leichter Rückgang des Anteils der Websites verzeichnen, die 7 bis 10 der geprüften Kriterien nicht erfüllen. Unverändert geblieben ist, dass keine der geprüften Websites 11 bis 13 Kriterien nicht erfüllt.
Für die eingehend geprüften Apps ist keine positive Entwicklung ablesbar: Der Anteil der Apps, die weniger als 50 % der WCAG-Kriterien erfüllen, ist 2023 zwar zurückgegangen, stieg dann 2024 aber wieder an und liegt damit mit 13 % höher als 2022, als er 6 % betragen hat.
„Digitale Barrierefreiheit ist kein statisches Ziel, sondern ein dynamischer Prozess, der von kontinuierlichem Engagement und Zusammenarbeit lebt. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir Transparenz und setzen Impulse für eine inklusive digitale Zukunft in Österreich. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Interessenvertretungen und Expert:innen tragen wir dazu bei, dass digitale Teilhabe für alle Realität wird.“
Von 2022 bis 2024 konnten für Websites und Apps insgesamt 9 am häufigsten nicht erfüllte WCAG-Kriterien identifiziert werden. Diese können drei der vier WCAG-Prinzipien – „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ – zugeordnet werden:
- 1.1.1 Non-text Content („Wahrnehmbar“)
- 1.3.1 Info and Relationships („Wahrnehmbar“)
- 1.4.3 Contrast (Minimum) („Wahrnehmbar“)
- 1.4.11 Non-text Contrast („Wahrnehmbar“)
- 2.1.1 Keyboard („Bedienbar“)
- 2.4.3 Focus Order („Bedienbar“)
- 2.4.7 Focus Visible („Bedienbar“)
- 4.1.2 Name, Role, Value („Robust“)
- 4.1.3 Status Messages („Robust“)
Der Anteil der Websites und Apps, die eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlich haben, stagniert. In den Jahren 2022 bis 2024 liegt der Anteil zwischen 51 % und 57 %.
Der Monitoringbericht umfasst außerdem Informationen zu weiteren, das Monitoring ergänzende Maßnahmen, die von 2022 bis 2024 weitergeführt, umgesetzt oder angestoßen wurden, um die digitale Barrierefreiheit in Österreich voranzutreiben:
- Service für Endnutzer:innen: In Österreich wurden in allen Bundesländern und für den Bund Beschwerdestellen für die Abwicklung des Durchsetzungsverfahrens eingerichtet. Bei den Beschwerdestellen wurden von 2022 bis 2024 insgesamt 80 Beschwerden bearbeitet.
- Beratung mit Interessenträgern: Die Monitoringstellen arbeiten bei der Stichprobenziehung und bei Schulungen und Veranstaltungen mit Interessenträgern zusammen.
- Schulungen und Sensibilisierung: Auf Bundes- und Länderebene wird mit Veranstaltungen, Schulungen, Weiterbildungen sowie Beratungs- und Informationstätigkeit für das Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert.
- Synergien werden genützt: Öffentliche Stellen setzen gemeinsam Maßnahmen, um digitale Barrieren abzubauen.