Bericht 2024:
Barrierefreiheit im Internet
in Österreich
Das ist der zweite Bericht
über Barrierefreiheit im Internet in Österreich.
Die Österreichische Forschungs-Förderungs-Gesellschaft
hat den Bericht erstellt.
Der Staat Österreich hat den Auftrag dazu gegeben.
Für wen ist der Bericht gedacht?
Der Bericht wird an die EU geschickt.
Außerdem ist er für alle Menschen gedacht,
die sich mit dem Thema auskennen
oder sich dafür interessieren.
Warum gibt es den Bericht?
Es gibt Regeln von der EU
zum Thema Barrierefreiheit im Internet.
In den Regeln steht:
Die Websites und Apps von öffentliche Stellen
müssen barrierefrei sein.
Die Regeln heißen Web-Zugänglichkeits-Richtlinie.
Diese Regeln gibt es, damit in der ganzen EU
die gleichen Regeln gelten.
So bekommen alle Menschen in der EU
einen besseren Zugang zu öffentlichen Websites und Apps.
Alle EU-Länder haben die Regeln
in ihre eigenen Gesetze übernommen.
Das gilt auch für Österreich:
Es gibt ein Gesetz für ganz Österreich
und ein Gesetz für jedes Bundesland.
Außerdem gibt es von der EU Regeln zur Überwachung.
Darin steht: Jedes EU-Land muss überwachen,
ob öffentliche Websites und Apps wirklich barrierefrei sind.
Darüber müssen die EU-Länder
alle 3 Jahre Berichte an die EU schicken.
Der erste Bericht ist vom Jahr 2021.
Dieser Bericht von 2024 ist der zweite Bericht.
In den Jahren dazwischen erstellt die FFG
einen Zwischen-Bericht.
Die FFG ist die Österreichische Forschungs-Förderungs-Gesellschaft.
Was steht im Bericht?
Es wird regelmäßig überprüft,
ob Websites und Apps wirklich barrierefrei sind.
Dabei wird geschaut, ob sie
bestimmte Barrierefreiheits-Regeln einhalten.
Diese Regeln stehen in einer Regel-Sammlung der EU.
Die Ergebnisse und die Test-Daten
von den Überprüfungen stehen in diesem Bericht.